Die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern setzt auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie liefert der Kanton Luzern die planungsrechtlichen Grundlagen und schafft notwendige Rahmenbedingungen. Insgesamt 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete werden festgelegt sowie 15 bestehende und bereits konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen im Richtplan aufgenommen. Gebiete und Standorte basieren auf dem kantonalen Windenergiekonzept 2020. Die Flächen sind für die Windenergienutzung und die Erstellung von Windenergieanlagen ab 30 Meter Gesamthöhe unter Schonung von Natur, Landschaft und Erholung geeignet. Des Weiteren werden Koordinationsaufgaben inklusive Zuständigkeiten im Richtplan definiert. Das eidgenössische Energiegesetz und das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone, solche Gebiete und Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen.
Der Regierungsrat hat am 6. Juni 2023 die Richtplanteilrevision beschlossen. Der Kantonsrat hat die Botschaft Teilrevision des kantonalen Richtplans betreffend Windenergie (B 160) in der Oktober-Session 2023 zustimmend verabschiedet. Nun hat der Bundesrat gestützt auf den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) die Richtplanteilrevision genehmigt.
Anhang
Weitere Informationen und den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) gibt es auf der Webseite richtplan.lu.ch.