Bushof Wolhusen: Kantonsgericht stützt Vorgehen der Behörden betreffend behindertengerechten Bushaltekanten

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Bushof Wolhusen Symbolbild

Das Gebiet um den Bahnhof Wolhusen ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt der Region Luzern West. Die Kantonsstrasse K 10 ist jedoch in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Gleichzeitig soll der Bushof aufgrund neuer, zusätzlicher Busverbindungen von drei auf fünf Haltestellen ausgebaut werden. Aufgrund der engen Platzverhältnisse kann nur eine der fünf Haltekanten mit einer Höhe von 22 cm realisiert werden, die ein selbständiges Ein- und Aussteigen von Rollstuhlfahrenden erlauben würde. Die «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt» legte u.a. dagegen beim Kantonsgericht Beschwerde ein.

Das Kantonsgericht stützt nun das Vorgehen der Behörden, wonach es auch bei Neubauten zulässig ist, nach einer sorgfältigen Interessenabwägung aus Verhältnismässigkeitsgründen Abweichungen von der idealen Bus-Haltekantenhöhe zu bewilligen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden.

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