Bushub-Provisorium Ebikon kann umgesetzt werden

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Aufgrund von Beschwerden gegen den Bushub und das Bushub-Provisorium kann zurzeit die Linie 1 nicht zum Bahnhof Ebikon fahren. Das Kantonsgericht wies Anfang Januar die gegen das Bushub-Provisorium eingereichte Beschwerde ab. Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist, soll das Bushub-Provisorium nun per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 umgesetzt werden. Damit profitiert die Rontaler Bevölkerung von wesentlich kürzeren Umsteigewegen und erhöhtem Fahrgastkomfort.

Die vollständige Medienmittelung finden Sie hier.

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