Der Regierungsrat hat im Jahr 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Buttisholz mit wenigen Ausnahmen genehmigt (Mitteilung vom 9. Juni 2022). Nun hat der Regierungsrat über eine noch hängige Verwaltungsbeschwerde befunden. Strittig war eine Bestimmung im Bau- und Zonenreglement (BZR), welche die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Nähe des Schlosses Buttisholz regelt. Die betroffene Grundeigentümerin beantragte, die Bestimmung sei so anzupassen, dass sie in ihrer Eigentumsgarantie nicht stärker als bisher eingeschränkt werde. Die Gemeinde Buttisholz begründete die strittige Einschränkungen insbesondere mit dem Ortsbildschutz aufgrund der Nähe der Parzelle zum Schloss. Die kantonale Denkmalpflege hingegen erachtet die zusätzliche Einschränkung für den Umgebungsschutz des Schlosses als nicht notwendig. Mit der bereits bestehenden Grünzone werde dem Umgebungsschutz in geeigneter Weise Rechnung getragen. Die baulichen Möglichkeiten seien dadurch ausreichend begrenzt. Ein Verbot einer Umnutzung des bestehenden Gebäudes der Grundeigentümerin sei nicht zwingend, vielmehr sei die Art und Weise der entsprechenden baulichen Umsetzung im Einzelfall entscheidend. Der Regierungsrat heisst die Beschwerde deshalb gut und ordnet eine entsprechende Anpassung der BZR-Bestimmung über die Grünzone an.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]