Der Krieg um Syrien dauert mittlerweile sieben Jahre an. Assad sitzt fester im Sattel denn je. Die Menschen, die in die Nachbarstaaten Syriens oder nach Europa geflohen sind, können in naher Zukunft nicht in ihre Heimat zurückkehren. Eine stärkere Unterstützung der syrischen Kriegsvertriebenen ist dringend. Es braucht Engagements der internationalen Staatengemeinschaft in den Bereichen Not- und Überlebenshilfe, Bildung und Einkommenssicherung. Auch die Schweiz muss mehr tun: Der Bund soll seine Hilfe auf 100 Millionen Franken pro Jahr erhöhen.
Caritas Schweiz hat bislang humanitäre Projekte in Syrien und in den Nachbarstaaten Libanon und Jordanien im Umfang von 37 Millionen Franken realisiert. Sie hat diese Beiträge in drei humanitären Feldern eingesetzt. Im Bereich der Not- und Überlebenshilfe verteilt sie warme Mahlzeiten und Esspakete. Sie leistet finanzielle Hilfen für den Kauf von Nahrungsmitteln, Kleidern, Hygieneartikel und Babynahrung, und sie greift Mittellosen mit Mietzuschüssen unter die Arme. Im Libanon und Jordanien engagiert sie sich mit Bildungsmassnahmen zugunsten von Flüchtlingskindern, indem sie ihnen den Zugang zu den öffentlichen Schulen ermöglicht und Lehrer in der Schulung traumatisierter Kinder ausbildet. In Jordanien schliesslich realisiert sie ein Arbeitsprogramm in der kommunalen Müllbeseitigung. 2300 Haushalte können dadurch ein regelmässiges Einkommen erzielen.
Obwohl die Lage der Kriegsopfer in Syrien selbst, in den Nachbarländern, aber auch in Europa zusehends schwieriger wird, stellt die internationale Staatengemeinschaft nur einen Teil der benötigten Gelder zur Verfügung. Caritas Schweiz erwartet vom Schweizer Aussendepartement, dass es sich im Rahmen der zweiten Syrienkonferenz in Brüssel vom 24./25. April für eine grosszügigere Unterstützung der syrischen Kriegsopfer stark macht. Die Schweiz muss mit dem guten Beispiel vorangehen und ihre jährliche Syrienhilfe von durchschnittlich 50 Millionen auf 100 Millionen Franken aufstocken. Die zusätzlichen Mittel sollen für die Einschulung von Kindern sowie für Ausbildungsprogramme zugunsten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingesetzt werden.
Aufenthaltsstatus syrischer Kriegsvertriebener verbessern
Von den knapp 17’000 syrischen Kriegsvertriebenen, die sich in der Schweiz aufhalten, befinden sich 7000 Personen im Status der Vorläufigen Aufnahme. Sie haben weder die Möglichkeit einer Rückkehr nach Syrien, noch besitzen sie eine reale Integrationsperspektive. Notwendig ist dagegen für alle Menschen aus Syrien ein Aufenthaltsstatus, der ihnen Schutz bietet und ihre Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft fördert.
Deshalb muss das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine restriktive Politik aufgeben und bei den hängigen Asylgesuchen (3000 Personen) zugunsten eines anerkannten Flüchtlingsstatus entscheiden. Syrische Kriegsvertriebene haben den gleichen Schutzbedarf wie andere Flüchtlinge auch. Das SEM und die Kantone müssen ebenfalls die geltende Härtefallregelung zur Umwandlung der Vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung grosszügig auslegen. Denn viele dieser Menschen sind bald fünf Jahre in der Schweiz und erfüllen damit die Voraussetzung zur Umwandlung ihres Aufenthaltsstatus.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]