Gestützt auf die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats vom 26. September 2023.über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amts-
dauer 2024 bis 2028 sind die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen für die
Mitglieder des Einwohnergemeinderats bis spätestens am Montag, 22. Januar 2024,
17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohnsitzgemeinde abzugeben. Weiterlesen