
Staatskanzlei Luzern
Im Rahmen der langfristigen Bewirtschaftung der Covid-19-Härtefallhilfe wird sichergestellt, dass allgemeine Steuergelder effektiv zur Unterstützung von Härtefällen und nicht darüber hinaus für private Gewinne verwendet werden. Nach dem Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht strittige Fragen der Umsetzung beurteilt und bestätigt das Vorgehen des Kantons Luzern in allen Punkten. Weiterlesen




