Coronavirus: Erweiterte Ladenöffnungszeiten vor Ostern im Kanton Luzern

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Um die Weisungen des Bundes bezüglich Hygiene und Abstandsregeln wirksam umsetzen zu können, hat der Regierungsrat die Ladenöffnungszeiten vor den Ostertagen leicht erweitert: Am Hohen Donnerstag dürfen Einkaufsläden für Lebensmittel und Artikel des Grundbedarfs bis 18.30 Uhr und am Ostersamstag bis 17.00 Uhr geöffnet bleiben. Die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgt in Absprache mit dem Detaillistenverband, den Sozialpartnern sowie den Grossverteilern.

Die Tage vor Ostern sind erfahrungsgemäss für Grossverteiler und Detaillisten sehr umsatzstark und dementsprechend mit hohen Kundenfrequenzen verbunden. Um die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichst wirksam umsetzen zu können, soll die Schliessungszeit ausnahmsweise am Donnerstag vor Ostern (Hoher Donnerstag) um eineinhalb Stunden (wie an einem normalen Werktag) auf 18.30 Uhr und am Ostersamstag um eine Stunde auf 17.00 Uhr nach hinten verschoben werden. Die temporäre Samstagsöffnungszeit entspricht jener Regelung, wie sie aufgrund der Gesetzesänderung ab 1. Mai 2020 generell gelten wird.

Der Regierungsrat erhofft sich von dieser einmaligen Ausnahmeregelung, dass
– die Weisungen des Bundes damit konsequent umgesetzt werden können,
– die Kundenfrequenzen an diesen beiden Tagen besser verteilt und
– für das Verkaufspersonal ein besserer Schutz garantiert werden kann.

Regierungsrat kommt Grossverteilern und Detaillisten entgegen
Das Gesuch um Ausweitung der Einkaufszeiten unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen wurde von der Genossenschaft Migros Luzern eingereicht, wobei Coop, Denner, Aldi, Manor und der Detaillistenverband des Kantons Luzern den Antrag unterstützen. Der Regierungsrat hat das Anliegen geprüft und den Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) als Sozialpartner zur Stellungnahme eingeladen. «Um das Personal zu schützen, bräuchte es kürzere, statt längere Öffnungszeiten», sagt Giuseppe Reo, Regionalleiter der Unia Zentralschweiz. Der LGB unterstützt aber die einmalige Ausnahmeregelung. «Kundinnen und Kunden sollen allerdings nicht erst kurz vor Ladenschluss einkaufen gehen», mahnt Reo.

Für den Regierungsrat stehen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des Grundbedarfs an oberster Stelle. Er erachtet diese vorübergehende Anpassung der Schliessungszeiten in der aktuellen Situation als zweckmässig und auch notwendig.

Aufgrund der Offenheit aller am Prozess Beteiligten für eine pragmatische, einmalige Lösung hat der Regierungsrat die Ausnahmeregelung beschlossen und wird sie am kommenden Samstag im Kantonsblatt publizieren. Entsprechend zufrieden zeigte sich denn auch die Genossenschaft Migros Luzern – Guido Rast, Leiter des Bereichs Super-/Verbrauchermarkt, hält fest: «Wir schätzen diese Massnahme als wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes. Dank den verlängerten Öffnungszeiten am Donnerstag und am Ostersamstag verteilen sich die Frequenzen besser auf die beiden Tage.» Der Detailhandel, so Rast, unterstütze die Präventionsmassnahmen des BAG mit zahlreichen Massnahmen und dosiere die Kundenzahl in den Läden. Guido Rast wie auch Rolf Bossart, Geschäftsführer des Detaillistenverbandes des Kantons Luzern, haben eine klare Botschaft: «Wir appellieren an die Kunden, ihre Ostereinkäufe rechtzeitig zu tätigen und auch Randzeiten – nicht aber erst kurz vor Ladenschluss – zu nutzen.»

Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]