Heute Freitag, 13. März 2020, hat der Bundesrat die Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos des Coronavirus angepasst. An Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten findet bis mindestens am 4. April 2020 kein Unterricht statt. Die Urner Volksschulen sind angehalten, so lange wie möglich während den Unterrichtszeiten ein Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 12 Jahren (Kindergarten und Primarschule) sicherzustellen. Die Kommunikation über die Details erfolgt durch die einzelnen Schulen. Weiterführende Infos: www.auf ur.ch (Eintrag auf der Startseite beachten).Private und öffentliche Anlässe mit mehr als 100 Teilnehmenden hat der Bundesrat ab sofort bis 30. April 2020 verboten. Veranstalter von Anlässen im Kanton Uri mit weniger als 100 Teilnehmenden müssen bis auf weiteres mittels Plakatanschlag folgende Präventionsmassnahmen vorsehen:
- Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen;
- Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen;
- Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen;
- räumliche Verhältnisse müssen die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten.
Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen gemäss der bundesrätlichen Verordnung nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die Empfehlungen zur Hygiene und zum Abstandhalten müssen eingehalten werden.Im Kanton Uri sind aktuell zwei positiv getestete Coronavirus-Fälle zu verzeichnen. Zudem wurde heute eine im Kanton Uri tätige Person aus dem Kanton Tessin positiv getestet. In den Betrieben, in denen Kontaktpersonen der Infizierten tätig sind, werden derzeit die notwendigen Massnahmen vorgenommen.
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