Im Kanton Luzern kann man sich ab Freitag für die zweite Booster-Impfung, die sogenannte «Reiseimpfung», anmelden. Die Impfung kostet 60 Franken und muss direkt vor Ort bezahlt werden. Zur Impfung zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist. Die Impfung ist ein Angebot für Reisende, deren Covid-Zertifikat abgelaufen ist oder das Zielland eine zweite Auffrischimpfung verlangt. Grundsätzlich ist aus medizinischer Sicht aktuell keine zweite Auffrischimpfung notwendig.
Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Mit Ausnahme von Personen mit einem geschwächten Immunsystem ist aus medizinischer Sicht keine zweite Auffrischimpfung notwendig. Für Reisen ins Ausland kann es nun aber trotzdem nötig sein, eine weitere Impfung zu erhalten: Falls das Covid-Zertifikat abgelaufen ist und verlängert werden soll oder falls das Einreiseland eine zweite Auffrischimpfung verlangt. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Abreise über die aktuellen Einreisebestimmungen in ihren Transfer- und Zielländern zu informieren.
«Reiseimpfung» ist kostenpflichtig
Im Kanton Luzern können sich ab Freitag, 17. Juni 2022 alle Personen anmelden, die für eine geplante Reise diese zweite Booster-Impfung benötigen. Anmeldungen werden ausschliesslich telefonisch unter der Nummer 041 228 45 25 täglich von 08.00 bis 17.00 Uhr entgegengenommen. Geimpft wird nur auf Termin, es gibt kein Walk-in-Angebot. Impfstart ist am 18. Juni 2022. Geimpft wird jeweils am Samstag, je nach Nachfrage auch freitags. Die Öffnungszeiten richten sich nach der Nachfrage. Die Impfung kostet 60 Franken und muss direkt vor Ort bezahlt werden.
Ab Juli 2022 werden die sogenannten «Reiseimpfungen» auch an den drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen des Luzerner Kantonsspitals möglich sein.
Zweite Auffrischimpfung ist aktuell nicht empfohlen
Die zweite Auffrischimpfung wird ausserhalb einer Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und der Swissmedic-Zulassung verabreicht und ist somit ein «Off Label Use». Aus diesem Grund erfolgt vor jeder Impfung eine Befragung zur medizinischen Vorgeschichte und ein Aufklärungsgespräch durch eine Ärztin oder einen Arzt. Zudem muss jede Person eine Einverständniserklärung unterschreiben, da die staatliche Ausfallhaftung durch den Bund für diese «Off Label Use»-Impfung ausgeschlossen ist. Die Ärztin oder der Arzt können nach dem Beratungsgespräch eine Impfung auch verweigern, sofern dies medizinisch begründet ist.
Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf Impfungen, die nicht medizinisch begründet sind, wie zum Beispiel die «Reiseimpfung». Kostenlos ist die zweite Auffrischimpfung weiterhin, wenn sie ärztlich verschrieben ist, wie auch die Impfungen für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfdosis) und die erste Auffrischimpfung.
Vorbereitungen für den Impf-Herbst
Der Kanton Luzern geht bei seiner Planung davon aus, dass die EKIF und das BAG im Herbst eine Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung abgeben werden. Für welche Personengruppen eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen wird, ist aktuell nicht bekannt.
Je nachdem, wie diese Impfempfehlungen aussehen und die aktuelle Lage der Pandemie zum Zeitpunkt der Empfehlung ist, erwartet der Kanton eine unterschiedlich grosse Nachfrage nach einer zweiten Auffrischimpfung.
Der Kanton Luzern bereitet sich deshalb gemeinsam mit seinen Partnern darauf vor, bedarfsorientiert innerhalb kurzer Zeit von zwei bis drei Wochen wieder ein dezentrales Impfangebot für bis zu 5’000 Personen pro Tag anbieten zu können. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]