
Gruppenbild des Urner Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Justizdirektor Daniel Fur-rer, Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti, Baudirektor Roger Nager, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler, Landesstatthalter Urs Janett, Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg und Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold. (Foto: Valentin Luthiger)
Der Urner Regierungsrat beschleunigt und vereinfacht das Beitragsverfahren für das Gastgewerbe im Zusammenhang mit dem Härtefallprogramm des Bundes. Der Regierungsrat hat am 22. Dezember 2020 1,9 Mio. Franken aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Auslösung des maximalen Bundesbeitrags von 3,9 Mio. Franken zur Verfügung gestellt und die rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene geschaffen. Urner Betriebe können seit Anfang 2021 Beitragsgesuche einreichen (Weitere Informationen: https://www.ur.ch/themen/2950)
Mit der vom Bundesrat diese Woche vorgeschlagenen Aufstockung der Härtefall-Hilfsgelder auf insgesamt 5 Mrd. Franken würde sich der Bundesanteil für den Kanton Uri erheblich erhöhen, was aber auch eine Erhöhung des Kantonsanteils zur Folge hätte. Im Kanton Uri wird deshalb ein Nachtragskredit nötig sein, um die Finanzierung der Härtefälle weiterhin sicherzustellen.
Die behördlich angeordnete Schliessung bis vorerst Ende Februar 2021 trifft im Besonderen das Gastgewerbe, das seit Oktober 2020 empfindliche Umsatzeinbussen zu verkraften hat. Viele Gastgewerbeunternehmen sind darum dringend auf Hilfsbeiträge angewiesen. Damit diese den Weg schnell und unkompliziert zu den Betrieben finden, wird ein Schnellverfahren eingeführt, nach dem von der Schliessung betroffenen und anspruchsberechtigten Gastrobetrieben Beiträge nach festgelegten Kriterien ausbezahlt werden können. Das Schnellverfahren verzichtet auf eine externe materielle Prüfung der Gesuche, auf die Beitragsfestlegung durch die Task Force Wirtschaft sowie auf das Antrags- und Bewilligungsverfahren im Regierungsrat. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der Ausführung des Schnellverfahrens beauftragt. Dabei wird sie in fachlicher und personeller Hinsicht durch die Finanzdirektion unterstützt.
Die Gesuche aus der Gastronomie werden einen Hauptteil der Härtefallgesuche ausmachen. Grob geschätzt sind über 200 Gastrobetriebe als potenzielle Gesuchsteller einzustufen. Der Härtefallbeitrag entschädigt die Umsatzausfälle für die Monate November 2020 (Beginn von behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen) bis Februar 2021. Für die Monate Januar und Februar 2021 werden generell Null-Umsätze eingesetzt, da die Betriebe bis am 28. Februar 2021 behördlich geschlossen sind. Eine Ausnahme bilden die Hotelrestaurants. Da sie für Hotelgäste geöffnet sind, haben sie in den Monaten Januar und Februar 2021 mittels einer Spartenrechnung die effektiven Umsätze anzugeben. Für den Beherbergungsteil kann ein separates Gesuch gemäss Härtefallverordnung des Bunds eingereicht werden.
Falls die Einschränkungen für die Gastronomie über den 28. Februar 2021 hinaus verlängert werden, könnten die Betriebe für weitere Monate bis spätestens Ende Juni 2021 nach dem gleichen Prinzip und auf die jeweilige Lage angepasst, entschädigt werden, bis die maximale Höchstgrenze gemäss Härtefallverordnung erreicht ist.
Neben Gesuchen aus der Gastronomie, deren Härtefallbeiträge neu im Schnellverfahren behandelt werden, bearbeitet die Volkswirtschaftsdirektion auch Gesuche von Betrieben aus anderen betroffenen Branchen im Normalverfahren. Erste Beiträge des Kantons werden voraussichtlich heute Freitag, 29. Januar 2021, ausbezahlt. Es handelt sich dabei um eine Tranche von rund 900’000 Franken.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]