Coronavirus: Urner Regierungsrat möchte im fünften Schritt weiter öffnen als der Bundesrat

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Gruppenbild des Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Justizdirektor Daniel Fur-rer, Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti, Baudirektor Roger Nager, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler, Landesstatthalter Urs Janett, Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg und Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold. (Foto: Valentin Luthiger)

Der Regierungsrat hat zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zum beabsichtigten fünften Öffnungsschritt im Rahmen der Corona-Pandemie Stellung genommen. Der Bundesrat beabsichtigt, die in Konsultation gesandten Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 zu verabschieden. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 28. Juni 2021 vorgesehen.

Dank der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Durchimpfung der Bevölkerung zieht der Bundesrat per Ende Juni 2021 einen weiteren grossen Öffnungsschritt in Betracht. Im Rahmen dieser Öffnung ist auch erstmals eine Anwendung des Covid-Zertifikats für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen vorgesehen. Die vorliegenden Vorschläge, die Öffnungen in sämtlichen Lebensbereichen vorsehen, stehen unter Vorbehalt einer sich fortsetzenden günstigen Entwicklung der pandemischen Situation. Nebst verschiedenen Massnahmenlockerungen soll die Abgabe von Selbsttests ausserhalb von Apotheken ermöglicht werden.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Lockerungsschritte. Teilweise geht er gar über die unterbreiteten Vorschläge des Bundes hinaus. So unterstützt er das Vorhaben, dass in Innenbereichen von Restaurants künftig sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Ebenfalls begrüsst er die Aufhebung der Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Aufhebung der Sitzpflicht bei Konsumation im Aussenbereich. Für Veranstaltungen mit Sitzplatzpflicht ist die maximale Kapazitätsauslastung auf zwei Drittel statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf die Hälfte festzulegen. Dies ist epidemiologisch vertretbar und dient der Wirtschaftlichkeit für die arg gebeutelte Veranstaltungsbranche. Für die privaten Veranstaltungen sind die gleichen Obergrenzen vorzusehen wie für allgemeine Veranstaltungen. Da Kontrollen der privaten Veranstaltungen kaum praktikabel sind, sollte hier in erster Linie Selbst- und Eigenverantwortung zu Tragen kommen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]