Covid-19: Einschränkung der Öffnungszeiten für Betriebskantinen ab Samstag, 27. März aufgehoben

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Luzerner Staatskanzlei

Seit dem 1. März 2021 dürfen Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern unter bestimmten Voraussetzungen als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet sein. Nun hat das BAG – in Übereinstimmung mit dem Covid-19-Gesetz – die Beschränkung der Öffnungszeiten von Betriebskantinen ab sofort aufgehoben. Somit können Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen im Kanton Luzern ab Samstag, 27. März 2021 um 00:00 Uhr werktags von 6 bis 23 Uhr offen haben. Neu müssen die Restaurationsbetriebe der Luzerner Polizei täglich bis 11.00 Uhr die Arbeitgeber melden, für die sie ihren Betrieb als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben. Das Schutzkonzept der Betriebskantinen muss weiterhin allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Zugang zu den Betriebskantinen haben Mitarbeitende aus dem Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice.

Anhang
Allgemeinverfügung betreffend Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz (26. März 2021)[content_block id=29813 slug=wirtshaus-wilder-mann-sursee]