Die Zahl der Covid-19-Infizierten im Kanton Luzern steigt seit drei Wochen stark an. Die Unterbrechung der Übertragungsketten ist dringend notwendig. Deshalb erhöht der Kanton die Kapazitäten für das Testen sowie das Contact-Tracing. Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bevölkerung, die Abstandsregeln einzuhalten, und unterstützt die zusätzlichen Massnahmen des Bundesrates. Im Gegenzug kann die Besuchsregelung in Spitälern und Heimen gelockert werden.
Die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 steigt im Kanton Luzern seit drei Wochen stark an. Zuletzt wurden täglich teils deutlich über 300 neue Fälle registriert.
Einfache Verhaltensregeln
Vor diesem Hintergrund hat der Luzerner Regierungsrat am Freitag eine Medienkonferenz abgehalten. Das Ziel war es aufzuzeigen, wie die Übertragungsketten unterbrochen werden können. Die Bevölkerung habe es in der Hand, mit einfachen Verhaltensregeln die Infektionskurve abzuflachen, Engpässe im Gesundheitswesen und weitere Verschärfungen mit gravierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen zu verhindern, sagte Regierungspräsident Reto Wyss: «Mehr denn je ist jetzt Selbstverantwortung gefragt.»
Der Regierungsrat nimmt die vom Bund vorgenommene Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit grosser Zustimmung zur Kenntnis. «Wir haben gewisse Sofortmassnahmen bereits am letzten Samstag auf kantonaler Ebene angeordnet. Die Übertragungsketten hören aber nicht an der Kantonsgrenze auf. Wir begrüssen es deshalb sehr, dass der Bundesrat jetzt schweizweit eingegriffen hat», so der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
Besuchsregelung wird gelockert
Guido Graf führte aus, die Beschränkungen des Bundes von Veranstaltungen, Versammlungen und Privatanlässen seien unangenehm, aber wichtig zur Verhinderung unnötiger Kontakte. Im Gegenzug könne die kantonale Besuchsregelung für Spitäler, Alters- und Pflegeheime gelockert werden. Ab morgen Samstag dürfen pro Patientin oder Patient respektive Bewohnerin oder Bewohner täglich maximal zwei engste Bezugspersonen empfangen werden. Der Regierungsrat hat die Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Die Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Kurhäuser können Einschränkungen vorsehen, wenn es die Lage erfordert.
Die übrigen kantonalen Regelungen, die über die Bestimmungen des Bundes hinausgehen, bleiben bestehen. Erotik- und Sexbetriebe im Kanton Luzern bleiben geschlossen. In Privat- und Transportfahrzeugen gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Übertragungsrisiken zu reduzieren.
Für die Luzerner Schulen gelten weiterhin die bewährten Schutzkonzepte. Einzig im Sport- und Musikunterricht sind gemäss den neuen Bundesvorgaben Anpassungen nötig. Die Bestimmungen für die einzelnen Schulstufen werden nun überarbeitet und sind auf der Website des Bildungs- und Kulturdepartments abrufbar. Im Kulturbereich gelten die Vorgaben des Bundes, der Kanton Luzern sieht keine weiter gehenden Massnahmen vor.
Testing, Tracing und Kommunikation werden intensiviert
Wegen des hohen Bedarfs an Covid-19-Tests hat der Kanton Luzern beschlossen, die Testkapazitäten durch die Neueröffnung und den Ausbau von Drive-in-Testzentren zu erweitern und somit der Bevölkerung zusätzliche Testmöglichkeiten anzubieten. Der Stabschef des Kantonalen Führungsstabes, Vinzenz Graf, gab an der Medienkonferenz einen kurzen Überblick über die aktuellen Massnahmen der Behörden:
Ab Freitag, 30. Oktober 2020 wird ein zusätzliches Drive-in-Testzentrum auf dem Campus des Schweizer Paraplegiker-Zentrums (SPZ) in Nottwil eröffnet. Ab Montag, 2. November 2020 werden die Testkapazitäten des Armee-Ausbildungszentrums in Luzern (AAL) durch das Einführen einer zweiten Teststrasse verdoppelt. In der Woche 45 wird ein Testzentrum in Entlebuch eröffnet. Alle Standorte werden montags bis freitags von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr betrieben. Getestet wird nur, wer die aktuell gültigen Beprobungskriterien des BAG erfüllt. Der Zugang zum Testgelände ist aus Sicherheitsgründen nur mit dem Auto oder dem Motorrad möglich. Fussgänger werden abgewiesen. Die Anmeldung muss zwingend über ein Online-Anmeldeformular vorgenommen werden.
Gemäss Beschluss des Bundesrats können ab 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung zu erzielen. Aktuell stehen noch nicht genügend Tests zur Verfügung für eine flächendeckende Verteilung. Der Kanton Luzern wird die Tests daher schrittweise verschiedenen Anwendergruppen zur Verfügung stellen.
Das Contact Tracing wird aktuell mit zusätzlichen personellen Ressourcen massiv aufgestockt. Per Ende Oktober übernimmt der Kanton Luzern beim Contact Tracing alle Aktivitäten der Lungenliga Zentralschweiz.
Gleichzeitig wird das kantonale Informationsangebot weiter ausgebaut. Neu stehen auf der Website www.lu.ch/coronavirus täglich aktualisierte Grafiken zur Lage im Kanton Luzern zur Verfügung. Zusätzlich werden zentrale Botschaften zur Unterbrechung der Übertragungsketten auf Plakaten und via Social Media verbreitet.
Zentralschweizer Spitäler: «Nun hängt es von der Bevölkerung ab»
Das ungebremste exponentielle Wachstum der Ansteckungszahlen hat Auswirkungen auf die Zentralschweizer Spitäler. Die schnell steigende Zahl der hospitalisierten Covid-19-Fälle konnte bisher weitgehend parallel zum normalen Spitalbetrieb betreut werden. Bei weiter steigenden Zahlen zeichnet sich in wenigen Tagen eine vorübergehende Verschärfung der Situation ab. Deshalb werden derzeit wo möglich die Intensivkapazitäten erhöht und die Betten auf den Isolierungsstationen ausgebaut.
Dr. med. Marco Rossi, Chef Infektiologie und Spitalhygiene am Luzerner Kantonsspital, betonte im Namen der Zentralschweizer Spitäler: «Wie schnell der Anstieg gebremst werden kann, hängt in erster Linie davon ab, wie gut sich die Bevölkerung an die vom Bund und dem Kanton kommunizierten Massnahmen hält. Die Spitäler haben ihre Hausaufgaben gemacht. Nun ist es wichtig, dass auch die Gesellschaft alles Nötige tut, damit das Gesundheitssystem weiterhin funktioniert.»
Anhang
Angepasste Covid-19-Verordnung
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