Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft (B 62) vorberaten. Die Kommission unterstützt einstimmig die Aufstockung der Härtefallgelder für Luzerner Unternehmen um weitere 21,651 Millionen Franken. Auch hinter dem Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 steht die WAK geschlossen. Viele Luzerner Unternehmen sind von der Corona-Krise existenziell betroffen und auf rasche Unterstützung angewiesen.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) die Botschaft (B 62) «Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Erweiterung I» vorberaten. Mit der vorliegenden Botschaft kommt der Regierungsrat auch in weiten Teilen dem eingereichten Postulat (P 482) von Adrian Nussbaum namens aller Fraktionen nach, welches Anpassungen bei den Härtefallregelungen fordert.
Einstimmige Unterstützung für Aufstockung der Härtefallgelder
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken für notleidende Luzerner Unternehmen. Wird der vorliegende Zusatzkredit vom Kantonsrat genehmigt, beläuft sich die aktuelle Finanzhilfe für Luzerner Unternehmen auf rund 87 Millionen Franken. Diese Zahl setzt sich zusammen aus der ersten Tranche an Härtefallgeldern von 25 Millionen Franken, aus den durch den Regierungsrat bewilligten Beiträgen von 40 Millionen Franken an behördlich geschlossene Unternehmen und aus dem vom Regierungsrat vorgelegten 2. Dekret für einen Zusatzsatzkredit von 21,651 Millionen Franken. Der Kanton Luzern kann bei der Aufstockung von weiteren Bundesfinanzhilfen profitieren. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 für den Anteil an die nicht rückzahlbaren Beiträge (A-fonds-perdu) in der Höhe von 4,287 Millionen Franken.
Die WAK beantragt dem Luzerner Kantonsrat einstimmig die Genehmigung des Zusatzkredites und die Unterstützung des Nachtragskredites. Der Erhalt möglichst vieler überlebensfähiger Betriebe und die Sicherung der Arbeitsplätze muss auch aus Sicht der WAK oberste Priorität haben.
Antrag der WAK zuhanden des Kantonsrates
Damit ein Unternehmen überhaupt ein Gesuch um Härtefallbeiträge stellen kann, muss es einen Umsatzrückgang von mindestens 40% ausweisen. Für die Berechnung des massgebenden Umsatzes gilt die Kurzarbeitsentschädigung auch als Teil des Umsatzes. Wenn also ein Unternehmen seine Angestellten behält, erzielt es aufgrund der Kurzarbeitsentschädigungen einen höheren Umsatz und verliert dadurch allenfalls den Anspruch auf Unterstützungshilfe. Um diese Fehlanreize zu vermeiden, soll bei der Berechnung des massgebenden Umsatzes für den Zugang zur ordentlichen Härtefallunterstützung die Kurzarbeitsentschädigung nicht berücksichtigt werden. Für die Mehrheit der WAK braucht es hier eine Korrektur. Mit einem Antrag zuhanden des Kantonsrates will die Kommission erreichen, dass lediglich der Umsatz aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens für ein Härtefallgesuch massgebend ist. Die Kommission war aber der Ansicht, dass bei der Berechnung der massgebenden Unterstützung für ein Unternehmen, die Kurzarbeitsentschädigung weiterhin berücksichtigt werden soll.
40%-Regel findet in der Kommission Akzeptanz
Die Unternehmen haben erst Anspruch auf Härtefallgelder ab einem coronabedingten Umsatzrückgang von 40%. Ein Antrag auf eine Reduktion des Umsatzrückganges auf 25% fand in der WAK keine Unterstützung. Die Kommission vertritt grossmehrheitlich die Auffassung, dass man sich an den Rahmen der Bundesvorgaben und an den angehörten Interessenverbänden orientieren will, welche eine 40%-Limite mehrheitlich als sinnvoll erachten.
Weitere Punkte wurden von der WAK aufgegriffen
Der aktuelle Ausnahmezustand aufgrund der Corona-Krise löst in Gesellschaft und Wirtschaft grosse Unsicherheit aus. Die Kommission begrüsst daher, dass die Regierung einer aktiven und transparenten Kommunikation ein höheres Gewicht zukommen lassen will. Weiter hat die WAK in ihrer Diskussion moniert, dass eine Beschleunigung der Gesuchsprüfung anzustreben sei. Die Auszahlungen der Gelder sollen möglichst schnell und unbürokratisch ausgelöst werden können. Sie gibt diese Diskussionspunkte dem Regierungsrat mit auf den Weg. Zu diskutieren gab auch die Ungleichbehandlung der Unterstützung von behördlich geschlossenen Betrieben (z.B. Gastro) gegenüber sogenannten ordentlichen Härtefällen (Zulieferer etc.).
Die Kommission dankt dem Regierungsrat und der Verwaltung für ihren grossen Einsatz in dieser anspruchsvollen Zeit. Die Vorlage (B 62) wird voraussichtlich in der Märzsession beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]