Das Kaminfegermonopol wird aufgehoben

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Anstelle des Kaminfegermonopols soll künftig ein Bewilligungsmodell gelten: Hausbesitzer können somit frei unter Dienstleistern auswählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen. Zudem sollen die Gemeinden mehr Einnahmen aus der Feuerwehrersatzabgabe generieren können. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die entsprechenden Änderungen im Feuerschutzgesetz.

Den Änderungen bei der Feuerwehrersatzabgabe liegt die Motion M 563 von Armin Hartmann über die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Feuerschutz zugrunde, die der Kantonsrat am 23. Juni 2015 als Postulat erheblich erklärte. Die Abschaffung des Kaminfegermonopols wurde vom Regierungsrat selbst angestossen. In der Vernehmlassung wurde die Ablösung des heutigen Monopols durch ein Bewilligungsmodell deutlich favorisiert. Ebenso sprach sich eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer für die vorgeschlagenen Anpassungen bei den Feuerwehrersatzabgaben aus.

Bewilligungsmodell schafft Wahlmöglichkeiten
Die Teilliberalisierung des Kaminfegerwesens sieht vor, dass Hausbesitzer künftig die Ausführung von Kaminfegerarbeiten an Betriebe übertragen können, die über eine kantonale Bewilligung verfügen. Die Ausführung dieser Arbeiten bleibt nach wie vor eidgenössisch diplomierten Kaminfegermeistern oder Personen mit einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Diplom vorbehalten. Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Monopols werden auch die Tarife für Kaminfegerarbeiten nicht mehr staatlich vorgeschrieben. Anlässlich der Reinigung sollen die Feuerungs- und Abgasanlagen auch weiterhin auf die Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes kontrolliert werden.

An der Rohbaukontrolle, als wichtigstes Element der Feuerschau, soll unverändert festgehalten werden. Dafür sind künftig nicht mehr die Kaminfegermeister, sondern neu die Gemeinden zuständig. Den Gemeinden ist freigestellt, die Aufgabe auch an einen zugelassenen Kaminfegermeister oder einen anderen Brandschutzfachmann zu delegieren.

Gemeinden erhalten mehr Geld für ihre Feuerwehraufgaben
Nicht alle Gemeinden des Kantons konnten in der Vergangenheit die Ausgaben für die Feuerwehr mit den Einnahmen der Feuerwehrersatzabgabe abdecken. Diesen Umstand nahm die Motion M 563 von Armin Hartmann über die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Feuerschutz auf. Der Kantonsrat erklärte am 23. Juni 2015 den Vorstoss als Postulat erheblich. Die Botschaft an den Kantonsrat sieht drei Anpassungen vor, mit denen die Einnahmen der Gemeinden aus der Feuerwehrersatzabgabe gesteigert werden:

– Erstens sollen quellenbesteuerte Personen neu auch eine Ersatzabgabe bezahlen müssen, und zwar – wie bei der Quellenbesteuerung üblich – eine Pauschale. Die Höhe der vorgeschlagenen Pauschale von jährlich 100 Franken basiert auf dem durchschnittlichen Jahreseinkommen einer quellenbesteuerten Person.
– Zweitens soll der Spielraum der Gemeinden bei der Festsetzung des Ersatzabgabeansatzes erweitert werden. Der Ansatz der Ersatzabgabe soll zwar weiterhin nicht weniger als 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens betragen dürfen, aber die Obergrenze soll von heute 4,5 Promille auf neu maximal 6 Promille des steuerbaren Einkommens erhöht werden.
– Drittens sollen die Mindest- und Höchstbeträge der Ersatzabgabe der Teuerung angepasst werden. Der Mindestbetrag soll von heute 30 Franken auf neu 50 Franken und der Höchstbetrag von heute 400 Franken auf neu 500 Franken erhöht werden.

Diese drei Massnahmen sollen bei den Gemeinden gesamthaft Mehreinnahmen in der Höhe von jährlich rund 1,6 bis 1,7 Millionen Franken generieren.

Die Botschaft wird im Mai in der vorberatenden Kommission traktandiert. In der Juni-Session soll der Kantonsrat seine erste Beratung durchführen. Geplant ist, dass die Gesetzesanpassung im Bereich Feuerwehrersatzabgabe per 1. Januar 2019 in Kraft tritt und per 1. Juli 2019 sollen die Anpassungen beim Kaminfegermonopol gelten.

Anhang
Botschaft B119

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=49910 slug=das-haar-atelier-nadja-arnold-in-der-oberstadt-sursee-fuer-modebewusste-frauen-und-maenner]