Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der kantonalen Phosphorverordnung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Um den hohen Phosphoreinträgen in die Luzerner Mittellandseen entgegen zu wirken, hat der Kanton Luzern die Verordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts angepasst. Daraufhin haben betroffene Landwirte im August 2020 beim Kantonsgericht beantragt, die Rechtmässigkeit dieser Verordnungsänderung zu prüfen. Nun hat das Kantonsgericht entschieden und die Änderung der Phosphorverordnung als rechtmässig bestätigt.

In den drei Mittellandseen Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee hat sich die Phosphorkonzentration zwar verbessert, ist aber nach wie vor zu hoch und die Anforderungen an die Wasserqualität gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung werden noch nicht erfüllt. Um langfristig die Umwelt zu schützen, hat der Kanton Luzern deshalb Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Nährstoffemissionen in der Landwirtschaft reduzieren. So hat der Regierungsrat per 2021 die Phosphorverordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts verschärft. Unter anderem bedeutet dies, dass rund um die Mittellandseen weniger gedüngt werden darf und die Tierbestände nicht aufgestockt werden dürfen. Im August 2020 haben 145 Landwirte beim Kantonsgericht beantragt, die Rechtmässigkeit dieser Änderungen der Phosphorverordnung zu prüfen.

«Eine bundesrechtlich vorgeschriebene Pflicht des Kantons»
In seinem Urteil vom 20. August 2021 hat das Kantonsgericht den Antrag der Landwirte abgewiesen. Es ist zum Schluss gekommen, dass der Regierungsrat aufgrund des kantonalen Rechts zuständig und ermächtigt sei, die Phosphorverordnung mit den angefochtenen Vorschriften zu ergänzen, und dass sich diese rechtskonform anwenden lassen. Eine Gesetzesanpassung durch den Kantonsrat sei dazu nicht nötig, weil die neuen Pflichten grundsätzlich nicht erheblich in die Rechtsstellung der Landwirte eingreifen. Des Weiteren hielt das Kantonsgericht in seinem Urteil fest: «Die angefochtenen Änderungen bezwecken, die bundesrechtlich vorgeschriebene Pflicht des Kantons im Gewässerschutz zu erfüllen.» Zudem teilt das Kantonsgericht die Haltung des Regierungsrats, dass die bisher getroffenen kommunalen, regionalen und kantonalen Massnahmen nicht genügt hätten, «um zu erreichen, dass die drei Seen die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität erfüllen». Das Kantonsgericht kommt zum Schluss: «Entsprechend geht es mit den neuen Massnahmen nicht lediglich darum, die Senkung der Phosphorkonzentration zu beschleunigen, sondern darum, die angestrebte Senkung überhaupt einmal zu erreichen.» Das Urteil des Kantonsgericht ist noch nicht rechtskräftig.

Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, begrüsst die Entscheidung des Kantonsgerichts und betont: «Unser Departement steht in einem herausfordernden Spannungsfeld zwischen Umwelt und Landwirtschaft. Mir ist es aber ein besonderes Anliegen, dass wir zusammen die gesteckten Ziele erreichen und die Phosphorkonzentration in den Mittellandseen auf ein umweltverträgliches Niveau bringen.» Er fügt hinzu: «Der Ausgang des Verfahrens sehen wir als wichtigen Schritt hin zur Reduktion der Phosphorbelastung der Mittellandseen und als Bestätigung des eingeschlagenen Weges.»

Phosphorprojekt: In einer breit abgestützten Begleitgruppe erarbeitet
Seit 1999 setzt der Kanton Luzern Massnahmen um, damit der Phosphoreintrag aus der Landwirtschaft in die Luzerner Mittellandseen reduziert wird. Die zu hohen Phosphoreinträge sind mehrheitlich eine Altlast, denn die heutige Düngung mit der ausgeglichenen Nährstoffbilanz hat bedarfsgerecht zu erfolgen. Mit dem zweijährigen Forschungsprojekt «Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen» von 2017 bis 2018 wurden die Grundlagen für das Phosphorprojekt Phase III geschaffen. Parallel zum Phosphorprojekt, bei welchem Landwirtschaftsbetriebe freiwillig teilnehmen können, wurde die Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft angepasst. In dieser Verordnung werden Anforderungen festgehalten, welche von allen Betrieben in den Zuströmbereichen eingehalten werden müssen. Das Phosphorprojekt wurde in einer breit abgestützten Begleitgruppe mit Vertretern von Bund, Kanton, Gemeinden, Pro Natura und dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband in einem längeren Prozess erarbeitet. Die neuen Massnahmen des Phosphorprojekts Phase III und die Änderungen der kantonalen Phosphorverordnung sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Woher stammt Phosphor?
Phosphor ist ein zentraler Nährstoff für die pflanzliche wie auch tierische Ernährung. Für optimale Erträge in der Landwirtschaft wird er als Düngemittel in Form von Mist oder Gülle oder als Handelsdünger den Pflanzen zugeführt. Gelangt durch Überdüngung zu viel Phosphor in stehende Gewässer, führt dies zu übermässigem Algenwachstum. Der für die Zersetzung der abgestorbenen Pflanzen notwendige Sauerstoff wird dem See entzogen. Er verliert somit seine Funktion als Lebensraum für andere Lebewesen. Die durch den übermässigen Nährstoffeintrag verursachte Überdüngung der drei Mittellandseen Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee hat in den 1970er und 1980er-Jahren einen Höhepunkt erreicht und mehrere grosse Fischsterben verursacht. Die Phosphorkonzentration konnte seither durch verschiedene Massnahmen stark reduziert werden.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

    Anhang
    Webseite Phosphorprojekt – Kanton Luzern
    Das Urteil des Kantonsgerichts ist für akkreditierte Medienschaffende auf dem Medienportal des Gerichts aufgeschaltet. Die Veröffentlichung des Urteils erfolgt gegen Ende dieser Woche.[content_block id=99667 slug=willkommen-im-hotel-central-ristorante-pizzeria-da-mario-tradition-und-leidenschaft-in-2-generation-seit-1978-italienische-spezialitaeten-mit-marktfrischen-saisonalen-zutaten]