Der Luzerner Finanzausgleich soll stabilisiert und die Solidarität gestärkt werden

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Staatskanzlei Luzern

Das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich soll mit einer Teilrevision überarbeitet werden. Darüber entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am 18. Mai 2025. Die vorliegende Teilrevision reagiert auf die erfreuliche, aber regional unterschiedliche Entwicklung der Steuerträge. Mit der vorliegenden Teilrevision soll die Solidarität unter den Gemeinden gestärkt und die Entwicklung des Finanzausgleichs im Gleichgewicht gehalten werden. Die Teilrevision wurde vom Kanton unter Einbezug der Gemeinden ausgearbeitet.

Ohne die Teilrevision werde die Entwicklung des Finanzausgleichs eingeschränkt und insbesondere die Solidarität unter den gefährdeten Gemeinden, betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss. Die Entwicklung der Steuerträge war in den vergangenen Jahren sehr erfreulich. Regional jedoch sehr unterschiedlich und teilweise mit einer sprunghaften Entwicklung. Dies führte zu einem überhöhten Wachstum der umverteilten Mittel. Die Folgen sind eine massgebende Ungleichbehandlung zwischen den Gemeinden und erhebliche Mehrkosten sowohl für die Gebergemeinden als auch für den Kanton. Auch Gemeinden, in denen die Steuerträge nicht steigen, müssten in kurzer Zeit höhere Beträge in den Finanzausgleich bezahlen. Das gefährdet die Solidarität unter den Gemeinden. Um das System im Gleichgewicht zu halten, hat der Kantonsrat am 2. Dezember 2024 eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Diese umfasst drei Hauptmassnahmen:

  1. Begrenzung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf maximal 10 Prozent pro Jahr und flexiblere Gestaltung der Mindestausstattung.
  2. Entkoppelung von Lasten- und Ressourcenausgleich. Dadurch werden überhöhte Zahlungen an einzelne Gemeinden aus dem Lastenausgleich verhindert.
  3. Abschaffung der Vorteile für Gemeinden mit Zentrumslasten beim Ressourcenausgleich durch Vereinheitlichung der Beitragssätze (einheitliche Abschöpfung) und Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Millionen Franken.

Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes drohte dem Wachstum der umverteilten Beträge und entlastet die Gebergemeinden und den Kanton. Auch mit der Teilrevision werden die Empfängergemeinden im Vergleich zur aktuellen Situation künftig deutlich höhere Beiträge erhalten. So profitieren sowohl die Gemeinden als auch der Kanton von der Teilrevision.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Ja
Im Kantonsrat betonten alle Fraktionen, dass die Teilrevision ein breit abgestützter Kompromiss sei, der Geber- und Empfängergemeinden entgegenkomme. Es wurden auch Rückmeldungen aus dem Kantonsrat aufgenommen. So wurde beschlossen, den Infrastrukturlastenausgleich stärker zu erhöhen und die Untergrenze im Ressourcenausgleich höher festzulegen, was die Absicherung verbessert. Einigkeit herrscht darüber, dass es sich lediglich um eine Zwischenlösung handelt. Eine Neugestaltung des Finanzausgleichs von Grund auf sei notwendig und müsse möglichst bald erfolgen. Der Kantonsrat hat der Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes mit 110 Stimmen zugestimmt (bei 2 Ablehnungen und 3 Enthaltungen).

Der Luzerner Regierungsrat ist überzeugt, mit der vorliegenden Teilrevision angemessen auf die aktuellen Steuerentwicklungen zu reagieren und damit das System des Finanzausgleichs zu stabilisieren. Deshalb empfiehlt der Luzerner Regierungsrat dem Luzerner Stimmvolk die Vorlage anzunehmen.

Der Finanzausgleich kurz erklärt
Naturgemäss sind nicht alle Luzerner Gemeinden finanziell gleich gut gebettet. Insbesondere periphere Regionen weisen aufgrund ihrer Lage eine tiefere Standortattraktivität auf. Das zeigt sich etwa anhand des Ressourcenindexes, einer standardisierten Masse zum Vergleich der Finanzkraft der Gemeinden. Die Finanzkraft der finanzstärksten ist mehr als acht Mal höher als diejenigen der finanzschwächsten Gemeinde. Mit dem Luzerner Finanzausgleich sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden verkleinert werden. Beim sogenannten Ressourcenausgleich sorgt der Kanton zusammen mit den finanzstarken Luzerner Gemeinden dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem Bündel ähnlicher öffentlicher Leistungen haben. Mit dem Lastenausgleich werden diejenigen Gemeinden unterstützt, die aufgrund ihrer geografischen Lage oder ihrer Struktur überdurchschnittliche Ausgaben der Bevölkerung haben. Weitere Informationen zum Finanzausgleich gibt es hier .

Strategiereferenz
Diese Maßnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie