Der Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» ab

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Förderung eines leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Verkehrs hat für den Kanton Luzern eine hohe Priorität. Dabei hat sich das heutige System der Aufgabenteilung und öV-Finanzierung bewährt. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat deshalb, die Initiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Am 14. November 2016 reichte das überparteiliche Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Volksinitiative ein, die verlangt, dass das Angebot und die Investitionen für den öffentlichen Verkehr über einen neuen staatlichen Fonds finanziert werden. Gemäss Initiativtext soll der Fonds mit Einlagen von jährlich mindestens 60 Millionen Franken geäufnet werden. Die in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte Initiative begründet ihr Anliegen damit, dass die Mobilität zunehme und nur mit einem zuverlässigen und starken öffentlichen Verkehr gewährleistet werden könne. Mit der Schaffung eines Fonds würde der öffentliche Verkehr gemäss dem Komitee eine kontinuierliche Finanzierung erhalten. Diese wäre weniger abhängig von kurzfristigen politischen Entscheiden.

Bewährte Aufgabenteilung und Finanzierung
Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren intensiv in den öffentlichen Verkehr investiert. Am Seetalplatz wurde ein vollständig neues Verkehrsregime unter Bevorzugung des Busverkehrs entworfen; der Agglomerationsverkehr wurde auf neue Busknoten in den Zentren Luzern Nord (Emmenbrücke), Luzern Ost (Ebikon) und Luzern Süd (Horw) ausgerichtet; auf den stark nachgefragten Strecken wurden Fahrplanverdichtungen und Angebotserweiterungen realisiert. Kurz: Die aktuelle Aufgabenteilung sowie das bisherige Finanzierungsmodell haben sich seit der Einführung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr bewährt und bieten bereits den nötigen Spielraum, um die geforderte Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem hätte eine Annahme der Initiative erhebliche Mehrkosten zur Folge. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.

Das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr hält fest, wie der öffentliche Verkehr im Kanton Luzern organisiert ist und finanziert wird. Dem Verkehrsverbund Luzern obliegen die Planung und Festsetzung des kantonalen Verkehrsangebotes in Übereinstimmung mit dem öV-Bericht. Bei der öV-Infrastruktur ist der Kanton Luzern, das Transportunternehmen oder die Standortgemeinde federführend. Bereits heute werden die Infrastrukturbeiträge der Gemeinden ähnlich wie in einem Fonds verwaltet, damit die Beträge über mehrere Jahre geglättet werden können und sich die Beitragshöhe für die Gemeinden nicht jährlich ändert. Ausserdem besteht die Möglichkeit, nicht verwendete Mittel in der Investitionsrechnung des Kantons durch Kreditüberträge auf die nächste Periode umzulegen. Angebotsseitig gibt es aufgrund der Eigenständigkeit des Verkehrsverbundes Luzern schon heute die Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Mittel vorzutragen oder höhere Ausgaben durch positive Ergebnisvorträge auszugleichen. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs profitiert also heute von einer grossen Zuverlässigkeit auf der Einnahmenseite und einer grossen Flexibilität auf der Ausgabenseite. Eine eigentliche Fonds-Lösung würde dem gegenüber zu starren Verhältnissen bei den Einnahmen und unerwünschten Zwängen bei den Ausgaben führen.

Fonds führt zu Mehrkosten für Kanton und Gemeinden
Mittels Einrichtung eines Fonds und jährlicher Fondseinlagen besteht zwar die Möglichkeit, die erforderlichen Mittel für das öV-Angebot und die öV-Infrastruktur zu verstetigen und die von der Initiative geforderte Zweckbindung zu erreichen. Die Mehrkosten, die durch die Annahme der vorliegenden Initiative im Aufgabenbereich des öffentlichen Verkehrs entstehen würden, müssten aber durch Leistungsreduktionen in anderen Aufgabenbereichen wieder eingespart werden, soweit sie nicht durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden können. Somit würde der öffentliche Verkehr gegenüber anderen Staatsaufgaben wie Gesundheit, Bildung oder öffentlicher Sicherheit privilegiert. Die zusätzliche Einschränkung des Handlungsspielraums von Parlament und Regierung, wie sie die Initiative vorsieht, würde somit die sozialverträgliche Wiederherstellung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes stark gefährden.

Die in der Initiative geforderte jährliche Mindesteinlage von 60 Millionen Franken würde im Vergleich mit den tatsächlichen Ausgaben der letzten fünf Jahren theoretisch zu einer Überfinanzierung des Aufgabenbereichs öffentlichen Verkehr führen. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons lehnt der Regierungsrat eine solche Äufnung des Fonds über jährliche Einlagen aus dem Staatshaushalt ab, zumal ein solches Vorgehen in einzelnen Jahren unter Umständen andere wichtige kantonale Vorhaben blockieren könnte. Analog der heutigen Regelung wäre ausserdem derselbe Betrag durch die Gemeinden in den Fonds beizusteuern, was eine zusätzliche Äufnung des Fonds zur Folge hätte. Eine solche finanzielle Mehrbelastung ist für den Kanton mit Blick auf die anderen staatlichen Aufgaben und wohl auch für die Gemeinden nicht verantwortbar.

Anhang
Die Botschaft B 106 finden Sie unter den Parlamentsgeschäften.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Leistungsfähige Verkehrssysteme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]