Der Urner Regierungsrat schickt die Richtplananpassung 2022 in die öffentliche Mitwirkung

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Gruppenbild des Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Gesundheits-, Sozial- und Um-weltdirektor Christian Arnold, Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg, Landammann Urs Janett, Landwei-bel Erwin Gisler, Landesstatthalter Dimitri Moretti, Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind, Baudi-rektor Roger Nager und Justizdirektor Daniel Furrer. (Foto: Valentin Luthiger)

Der Regierungsrat hat das Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des kantonalen Richtplans eröffnet. Mit der Richtplananpassung wird der geltende Richtplan an die veränderten Verhältnisse angepasst. Die Richtplananpassung 2022 umfasst insbesondere die Themen Ausbau der Windenergie, Steinabbau, Deponien, Umladen von Steinmaterial vom See auf die Schiene und Fruchtfolgeflächen.

 

Das Elektrizitätswerk Ursern beabsichtigt in den kommenden Jahren den bestehenden Windpark auf dem Gütsch ob Andermatt auszubauen. Dies erfordert eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Längerfristige Ausbauabsichten bestehen auch für den Steinbruch Eielen in Attinghausen sowie für weitere Deponien im Unteren Reusstal und im Urner Oberland. Zudem besteht das Bedürfnis der SBB und der Betreiber der Steinabbaugebiete am Vierwaldstättersee, eine Umlademöglichkeit vom See auf die Schiene langfristig zu sichern. Die Umsetzung dieser Vorhaben erfordert jedoch weitergehende Abklärungen in den kommenden Jahren, weshalb diese derzeit noch nicht abschliessend im Richtplan festgesetzt werden können. Im Sinne einer vorsorglichen Planung werden diese Vorhaben im kantonalen Richtplan verankert und die für die weitere Planung relevanten Interessen festgehalten. Der kantonale Richtplan nimmt damit seine Aufgabe als frühzeitiges Abstimmungsinstrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung wahr. Weitere Anpassungen und Fortschreibungen des Richtplans ergeben sich durch die Bereinigung der Fruchtfolgeflächen nach Abschluss der Rekultivierung der Böden innerhalb des Perimeters des ehemaligen NEAT-Projekts und durch abgeschlossene Planungen der Gemeinden und des Bundes.

 

Der Richtplan ist das räumliche Führungs- und Steuerungsinstrument des Regierungsrats. Er erlaubt es, die räumliche Entwicklung vorausschauend zu lenken und Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen. Um den Richtplan zu aktualisieren, nimmt der Regierungsrat periodisch Richtplananpassungen vor. Die Richtplananpassung 2022 wird mit der Genehmigung durch den Landrat und den Bund behördenverbindlich.

 

Die Gemeinden, die Bevölkerung und interessierten Kreise sind eingeladen, bei der Richtplananpassung 2022 mitzuwirken. Anregungen und Einwendungen können bis zum 16. Dezember 2022 an das Amt für Raumentwicklung, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, eingereicht werden.

 

Die Richtplanunterlagen sind auf der Kantonswebsite www.ur.ch/richtplan einsehbar.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]