Der Zoll und die E-Zigarette

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Der Zoll und die E-Zigarette Symbolbild

Raucher sein ist dieser Tage schwer geworden. Das wusste schon Meisterdetektiv Holmes in der Pilotfolge der BBC-Serie „Sherlock“ (A study in Pink / Ein Fall von Pink) und hielt fest, dass es schwierig sei, in London ein solides Raucherleben zu führen. Gleiches gilt für die Schweiz –  man werfe einen Blick auf die Zollgebühren. Der E-Zigaretten Versand Schweiz gestaltet sich mitunter sehr teuer. Oder?

Motion 19.3958

Zwischen dem 09. März 2021 und dem 22. März desselben Jahres fand in der Schweiz eine Sammelaktion statt. „stop 2 drop“ hatte das Ziel ausgegeben, in zwei Wochen eine Million Zigarettenstummel einzusammeln. Alle waren aufgerufen, mitzumachen.

 

Das ist natürlich unter anderem deswegen nachvollziehbar, weil diese Stummel die Umwelt schädigen. Tiere könnten sie fressen und daran verenden, kleine Kinder könnten sie aufheben und alles in allem ist diese Kombination aus Papier, Tabakresten und Baumwolle –  oder was auch immer in den Zigarettenfiltern ist –  für die Umwelt einfach nicht zuträglich.

Die Begründung

Die Eidgenossen haben es schön begründet: Raucher*innen, die ans Aufhören denken, sollen nicht an ihren Plänen gehindert werden. Sie könnten die elektronische Zigarette als Substitut, respektive als mögliches Mittel zum Ausstieg, nutzen.

„Demgegenüber“, so hält der Bundesrat in einer Pressemitteilung fest, „wird die Besteuerung insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.“ Außerdem wird von Bundesratseiten mit 15,5 Millionen Franken jährlicher Mehreinnahmen kalkuliert.

Und wo wir bei den E-Zigaretten sind: Interessanterweise erlaubt die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung nicht, dass nikotinhaltige E-Zigaretten eine „Inverkehrbringung“ erfahren, während die Einfuhr für privaten Gebrauch erlaubt ist. Das ist natürlich vollkommen logisch, denn auch in der Schweiz sind Zolleinnahmen auf Zigaretten, Zigarren und Ähnliches Steuergelder. 0,25 Schweizer Franken fallen auf jede Zigarette an, die die maximale Freigrenze von 250 Stück übersteigt, 0,10 Schweizer Franken werden bei anderen Tabakfabrikaten fällig.

Wir hielten ja schon fest, dass 15,5 Millionen Franken an jährlichen Mehreinnahmen in das Staatssäckel gespült werden könnten.

Alternativen

Was sind die Alternativen? Man könnte komplett mit dem Rauchen aufhören. Von heute auf morgen. Kalter Entzug  –  oder im anglophonen Sprachraum: „Cold Turkey“.

Allerdings sind die Nebenwirkungen dieses plötzlichen Absetzens der Droge der Wahl keineswegs angenehm. Von Magenschmerzen und Unwohlsein bis hin zu Bluthochdruck, Herzrasen, Reizbarkeit und Unruhe ist so ziemlich alles dabei.

Nun, es gäbe es immer noch die Möglichkeit, elektronische Zigaretten über diverse Online-Shops zu kaufen. Diese würden dann das Verzollen und den Versand übernehmen, sodass für den Kunden keine Einfuhrgebühren und sogenannte „Vorweisungstaxen“ anfallen.

Ob man dem Staat geben möchte, was des Staates ist, den Ausweg über kalten Entzug oder über den Online-Shop gehen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

Die Holmes-Verbindung

Ein kleiner Fun Fact am Rande: Wenn ich Holmes schon zu Beginn zitiere, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen,  dass Sherlock und die Schweiz somit zwei Berührungspunkte haben. Einmal die Frage, ob und wenn ja, wie man sich E-Zigaretten leisten können soll, zum anderen liegt der weltberühmte Reichenbachfall in der Schweiz.

Hier fand der große Showdown „Das letzte Problem“ statt – welcher darin endete, dass angeblich Holmes und sein Feind Professor Moriarty in die Tiefe stürzten und zu Tode kamen.

 

In der Geschichte „Das leere Haus“ wurde übrigens davon berichtet, dass Holmes den Kampf dann doch überlebte und sich einige Zeit versteckte. Warum? Gemäß der Geschichte lag dies daran, dass einer von Moriartys Gefolgsleuten noch auf seinen Fersen war, in der Realität hatte Sir Arthur Conan Doyle eigentlich mit „Das letzte Problem“ einen Schlussstrich unter seine Figur setzen wollen –  aber er bekam Gegenwind von seiner Leserschaft und so schrieb er dann „Das leere Haus.“

 

An dieser Stelle dürfen die Vaper, also Leute, die E-Zigaretten rauchen, grinsen und festhalten, dass zumindest der letzte Punkt bei ihnen wegfällt. Es gibt ja keinen Stummel, der weggeworfen wird. Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist eine E-Zigarette also nicht so unpraktisch.

Allerdings nahm der Bundesrat am 17.12.2021 die sogenannte „Motion 19.3958“ an. Dahinter verbirgt sich die „Besteuerung von elektronischen Zigaretten“. Aber –  keine Panik. Besteuert wird nicht das Gerät selbst, sondern nur die Liquids. Der Steuersatz ist darüber hinaus 77 Prozent niedriger, als der, der für normale Zigarren und Zigaretten anfällt.

 

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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