Der zweijährige Kindergarten und die Basisstufe wurden evaluiert

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte schätzen die Unterrichtsqualität im Kindergarten und in der Basisstufe als gut ein. Das zeigt eine Evaluation der Dienststelle Volksschulbildung. Der auf kantonale Anforderungen abgestützte Eintritt der Kinder in die Volksschule bewährt sich. Schulleitungen und Lehrpersonen kritisieren den fehlenden Stichtag für den Eintritt unter fünfjähriger Kinder und die halbjährliche Eintrittsmöglichkeit.

Seit dem Schuljahr 2016/17 müssen die Gemeinden zwei Kindergartenjahre oder die Basisstufe anbieten. In einer Evaluation untersuchte die Dienststelle Volksschulbildung, wie der Eintritt der Kinder in die Schule gelingt und wie die Schul- und Unterrichtsorganisation funktionieren.

Die Unterrichtsqualität wird positiv beurteilt
99,7 Prozent der Schulleitungen sind zufrieden oder eher zufrieden mit der Qualität des altersgemischten Lernens im Kindergarten oder in der Basisstufe. 98,3 Prozent der befragten Erziehungsberechtigten sind der Ansicht, dass die Lehrpersonen in der Klasse ihres Kindes insgesamt gut unterrichten. Das Klassenklima schätzen 99 Prozent der Lehrpersonen positiv ein, was 97,6 Prozent der Erziehungsberechtigten bestätigen. Die aktuellen schulischen Rahmenbedingungen, beispielsweise die Räumlichkeiten und das zur Verfügung stehende Unterrichtsmaterial, unterstützen eine Mehrheit der Lehrpersonen dabei, kompetenzorientiert zu unterrichten. Altersgemischtes Lernen und Unterrichten wird im Allgemeinen gut akzeptiert. 98,5 Prozent der Schulleitungen und 84,2 Prozent der Erziehungsberechtigten finden es positiv, dass im Kindergarten und in der Basisstufe Kinder unterschiedlichen Alters den Unterricht besuchen. 95,9 Prozent der Lehrpersonen unterrichten gerne altersgemischt.

Auf Anforderungen abgestützter Eintritt bewährt sich
Die Befragten beurteilen den auf drei kantonale Anforderungen abgestützten Eintritt der Kinder in den Kindergarten bzw. die Basisstufe insgesamt positiv. Demnach können unter fünfjährige Kinder eintreten, sofern sie den Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen können, die Blockzeiten einhalten und Alltagshandlungen (z.B. sich anziehen) ausführen können. Für Kinder, welche diese Anforderungen nicht oder nur knapp erfüllen, finden die Schulen individuelle Lösungen (z.B. vorübergehend die Lektionenzahl reduzieren). Trotzdem kritisiert eine Mehrheit der Schulleitungen, dass es für den Eintritt von unter fünfjährigen Kindern keinen Stichtag gibt. Deshalb definieren die meisten Schulen einen Stichtag, ab welchem Alter der Kinder sie die Erziehungsberechtigten über die Eintrittsmöglichkeit informieren. Grundsätzlich wird der Eintritt von unter fünfjährigen Kindern aber positiv beurteilt. Auch das Recht der Kinder, die Kindergartenstufe zwei Jahre zu besuchen, unabhängig vom Alter beim Eintritt, befürwortet die Mehrheit der Befragten. Der Entscheid, wann ein Kind eintritt, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Rund zwei Drittel der Schulleitungen und Lehrpersonen begrüssen dies.

Halbjahreseintritt wird unterschiedlich beurteilt
Die halbjährliche Eintrittsmöglichkeit in den Kindergarten oder die Basisstufe beurteilen die Befragten unterschiedlich. Eine Mehrheit der Schulleitungen und Lehrpersonen der Basisstufe befürwortet sie, jene des Kindergartens lehnen sie mehrheitlich ab. Befürwortende des halbjährlichen Eintritts argumentieren vorwiegend, dass die Kinder so ihrem Entwicklungsstand entsprechend eintreten können. Abgelehnt wird der halbjährliche Eintritt im Wesentlichen aufgrund von Herausforderungen wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Eintritt in eine bestehende Klasse oder Mehraufwand für die Lehrpersonen durch das wiederholte Einführen eines Kindes in den Kindergartenalltag.

Massnahmen geplant: Schuleintritt optimieren
Die Dienststelle Volksschulbildung hat die Empfehlungen im Evaluationsbericht diskutiert und plant verschiedene Massnahmen. «Für Lehrpersonen der Kindergarten- und Basisstufe sind die Entwicklungsunterschiede der eintretenden Kinder eine enorme Herausforderung», sagt Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung. Deshalb sollen der Kindergarten- und Basisstufeneintritt unter Einbezug von Partnern aus dem Schulfeld optimiert und kantonale Vorgaben entsprechend angepasst werden. Weiter werden für die Lehrpersonen Weiterbildungsangebote im Umgang mit Heterogenität und altersgemischtem Lernen geschaffen sowie der Austausch über gelungene Praxisbeispiele intensiviert. Massnahmen zur Förderung der Frühen Sprachförderung werden etabliert. Für fremdsprachige Erziehungsberechtigte werden die Informationen zum Kindergarten und zur Basisstufe optimiert.


Die Schulleitungen und Lehrpersonen der Kindergartenstufe wurden online befragt. In einer Stichprobe von 16 Gemeinden wurden einerseits die Erziehungsberechtigten online befragt, andererseits wurden Gruppeninterviews mit Schulleitenden und Lehrpersonen durchgeführt. Alle Erhebungen fanden zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 statt. An der Befragung nahmen 1’600 Personen teil. 30 Personen äusserten sich an einem Gruppeninterview.



Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Innovation
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