Dezember-Session 2021: Kantonsrat lehnt Stimmrechtsalter 16 ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Stimmrechtsalter im Kanton Luzern bleibt bei 18 Jahren. Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Dezember-Session 2021 eine Einzelinitiative abgelehnt, die eine Herabsetzung auf 16 Jahre forderte.

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Dezember-Session 2021 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

– Im Kanton Luzern bleibt das Stimmrechtsalter bei 18 Jahren. Der Kantonsrat hat die Herabsetzung auf 16 Jahre knapp mit 61 zu 58 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier argumentierte, das aktive und passive Stimmrecht gehörten zusammen. Das Stimmrecht solle weiterhin an die Volljährigkeit und damit an die Übernahme der eigenen Verantwortung in der Gesellschaft gekoppelt sein.

– Für die Sessionen des Luzerner Kantonsrats soll künftig eine Zertifikatspflicht gelten. Wenn es die epidemiologische Lage zulässt, kann die Geschäftsleitung Ratsmitgliedern, die über kein Zertifikat verfügen, zudem die Teilnahme an der Session von der Tribüne aus erlauben. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Gesetzesvorlage in erster Beratung zugestimmt. Mit der Einführung soll eine Rückkehr des Kantonsrates in den Ratssaal im Regierungsgebäude ermöglicht werden. Seit Ausbruch der Coronapandemie hält der Kantonsrat seine Sessionen wegen den zu engen Platzverhältnisse extern ab. Die Regelung ist befristet und gekoppelt an die Verankerung des Covid-19-Zertifikats im Covid-19-Gesetz des Bundes. Hintergrund der Gesetzesanpassung ist eine in der Oktober-Session überwiesene Motion, die eine Zertifikats- und/oder Testpflicht forderte.

– Der Kanton Luzern will die in Hertenstein in der Gemeinde Weggis gelegene Villa Senar des Pianisten, Dirigenten und Komponisten Serge Rachmaninoff kaufen. Sie soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und als Kulturzentrum genutzt werden. Der Kantonsrat hat einen Sonderkredit von 15,45 Millionen Franken bewilligt (B 91).

– Die «Anti-Stauinitiative» verlangt, dass sich die Kapazität des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ausrichtet und das Strassengesetz entsprechend ergänzt werden soll. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab. Sie stehe im Widerspruch zu diversen im Strassengesetz festgeschriebenen Grundsätzen und zu den umfassenden Planungen auf Bundes- und Kantonsebene. Der Kantonsrat sieht die Initiative der Jungen SVP ebenfalls kritisch. Er hat die Regierung beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

– Der Kantonsrat hat den Planungsbericht über die psychiatrische Versorgung im Kanton Luzern (B 83) zustimmend zur Kenntnis genommen und diverse Anträge überwiesen. Der Bericht analysiert die bestehende psychiatrische Versorgungssituation und zeigt auf, welche Herausforderungen sich künftig stellen. Der Bedarf an psychiatrischen Leistungen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen, hält der Bericht fest. Die zentralen Herausforderungen sind der Fachkräftemangel, die Vernetzung respektive integrierte Versorgung und die Sicherstellung einer fairen Leistungsabgeltung im ambulanten Bereich. Der Bericht benennt die notwendigen Massnahmen und Schwerpunkte, damit die psychiatrische Versorgung im Kanton Luzern in den nächsten Jahren bedürfnisgerechter und zielgerichteter sichergestellt werden kann.

– Die Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten (B 78) wird um fünf Jahre verlängert. Der Kantonsrat hat der Botschaft in zweiter Beratung zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. März 2022 in Kraft. Hintergrund ist, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden müssen, wenn sie die Umwelt belasten oder dies in Zukunft tun könnten. Die Kosten tragen die Verursacherinnen und Verursacher. Können diese nicht ermittelt werden oder sind sie zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten. Diese wurden bis 2017 vom Kanton getragen. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) änderte dies: Die Gemeinden sind seither zuständig. Gedeckt werden die Ausfallkosten mit einer Sonderabgabe, die über die Steuerrechnung bei natürlichen und juristischen Personen erhoben wird.

Die Dezember-Session 2021 wird morgen Dienstag, 7. Dezember 2021, fortgesetzt. Sie wird live auf www.lu.ch übertragen.

Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]