Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen berichtet von insgesamt vier nachgewiesenen Fällen von Blauzungenkrankheit bei Schafen in den Kantonen Waadt, Jura und Solothurn. Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Tierseuche auch im Kanton Luzern auftaucht. Für Menschen und andere Tierarten als Wiederkäuer (insbesondere Schafe und Rinder) besteht keine Infektionsgefahr.
Seit Donnerstag, 29. August 2024 häufen sich die Meldungen über den Nachweis der Blauzungenkrankheit bei Schafen. Zuerst meldete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen einen Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) im Kanton Waadt. Am Freitag, 30. August 2024 wiesen die Veterinärbehörden die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) nach. Dabei handelt es sich um die erste bestätigte Infektion mit BTV-3 in der Schweiz. BTV-8 wurde erstmals 2007 in der Schweiz festgestellt.
Es ist kaum möglich Schafe und Rinder vollständig zu schützen
Verbreitet wird die Blauzungenkrankheit über Gnitzen (kleine Mücken), weshalb es kaum möglich ist, die Tiere vollständig vor einer Infektion zu schützen. Mückennetze und physische Barrieren können aber die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Gnitzen die Tiere stechen und das Virus verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Mücken im Stall und in der Umgebung der Tiere zu verringern. Zudem wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (BTV-3) kann insbesondere bei Schafen schwere Symptome verursachen. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen. Andere Nutztiere und Haustiere sind von dieser Tierseuche nicht betroffen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Kantonstierarzt Dr. Martin Brügger, Leiter der Dienststelle Veterinärdienst, sagt: «Für Menschen und andere Tierarten als Wiederkäuer – insbesondere Schafe und Rinder – besteht keine Infektionsgefahr. Es ist aber eine Frage der Zeit, bis die Blauzungenkrankheit auch im Kanton Luzern nachgewiesen wird.» Im Seuchenfall würden eine Sperre über den betroffenen Betrieb verfügt und Bestandesuntersuchungen der empfänglichen Tiere notwendig werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]