Die Kantonsrätliche Kommission unterstützt den Aufbau von Staatsanwaltsstellen

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Staatskanzlei Luzern

Die Kommission Justiz- und Sicherheit JSK unterstützt die Genehmigung von mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälten für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität.

Die JSK hat unter dem Vorsitz von Präsident Patrick Hauser (FDP. Die Liberalen) eine Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte vorberaten. Um den Strafverfolgungsdruck aufrechtzuerhalten, wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 neue Stellen für die Staatsanwaltschaft genehmigt. Um die neuen personellen Ressourcen effizient einsetzen zu können, soll ein Teil dieser gesprochenen und genehmigten Stellen per 1. Januar 2027 durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besetzt werden.

In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Fälle stetig. Auch die Zahl der großen und komplexen Strafverfahren wurde ergriffen. Ein zusätzlicher Mehraufwand in der Verfahrensführung brachte die per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen der Strafprozessordnung mit sich. Zudem wird sich der Arbeitsdruck durch die Aufstockung der Ressourcen der Luzerner Polizei weiter erhöhen. Der Strafverfolgungsdruck im Kanton Luzern soll trotz steigender Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden. Dies mit dem Ziel, konzentriert gegen die schwere und organisierte Kriminalität vorzugehen sowie Gewaltverbrechen und Menschenhandel mit Nachdruck zu verfolgen.

Im Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 wurden elf neue Staatsanwalts-Assistentenstellen eingestellt. Die Kompetenzen von Staatsanwalts-Assistentinnen und -Assistenten in der Untersuchungsführung sind von Gesetzen wegen beschränkt. Die eigentliche Führung von Strafverfahren und die entsprechende Verantwortung obliegen den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Für einen noch effizienteren Einsatz der neu zugesprochenen Personalressourcen ist es daher erforderlich, einen Teil dieser Stellen durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu besetzen. Insgesamt bedarf es zusätzlich acht Staatsanwaltsstellen (drei vollamtliche und fünf hauptamtliche Stellen, insgesamt 580 Stellenprozente). Mit der Schaffung mehrerer hauptamtlicher Stellen im 50%-Pensum wird das Jobsharing und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Die JSK hat diesen Aspekt deutlich hervorgehoben. Sie hat die Anpassung einstimmig befürwortet. Der Kantonsrat wird die Anpassung des Kantonsratsbeschlusses voraussichtlich in der Mai-Session beraten.