Die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern sehen einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Eine langfristige Energieversorgung soll durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Wasserkraft, Solar- und Windenergie, sichergestellt werden. Der Kanton Luzern treibt den Ausbau der Windenergie voran, indem er mit einer vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie die planungsrechtlichen Grundlagen dazu schafft. Am 29. November 2022 startet die 60-tägige öffentliche Auflage.
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Langfristig sollen nebst der Wasserkraft auch weitere erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise die Solar- und Windenergie die Versorgung sicherstellen. Auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien setzt auch die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern. Vor allem im Winter hat Windenergie Potenzial und kann die Lücken in der Stromproduktion schliessen. Denn besonders in der aktuellen energiepolitischen Lage zeigt sich, wie abhängig die Schweiz von Importen aus fossilen Energiequellen aus dem nahen Ausland ist. «Wir sehen heute deutlich, dass Klima- und Energiepolitik auch Sicherheitspolitik bedeutet», erklärt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements und präzisiert: «Eine Energieversorgung, die auf verschiedenen regionalen erneuerbaren Energiequellen gründet, ist deshalb besonders wichtig.»
60-tägige öffentliche Auflage
Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, hat der Kanton Luzern die Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie vorgezogen, in welcher die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Der entsprechende Richtplanentwurf liegt nun vor und wird vom 29. November 2022 bis am 27. Januar 2023 öffentlich aufgelegt. Gestützt auf die Eingaben während der öffentlichen Auflage wird der Richtplan überprüft und soweit als zweckmässig angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den teilrevidierten Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen. Der teilrevidierte Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Kanton schafft Rahmenbedingungen
Mit der vorgezogenen Teilrevision will der Kanton die notwendigen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie schaffen. Denn die Festlegung von geeigneten Gebieten und allenfalls auch Standorten für die Nutzung der Windenergie ist Sache der Kantone. Das eidgenössische Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, solche Gebiete und gegebenenfalls auch Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen.
Gemäss aktuellem Konzept Windenergie Kanton Luzern sollen im Kanton Luzern bis 2050
250 GWh/Jahr mit Windenergie produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse 30 bis 60 Windenergieanlagen und ungefähr einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Geeignete Gebiete und mögliche Standorte für Windenergieanlagen sind im überarbeiteten Windenergiekonzept enthalten und bilden die Grundlage für die Richtplanteilrevision. Um die potenziellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete und mögliche Standorte zu evaluieren, die zehn Jahre zuvor noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im überarbeiteten Windenergiekonzept 2020 sind deshalb 22 teilweise neue Eignungsgebiete und mögliche Standorte aufgeführt, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen.
Bevölkerung der Standortgemeinden hat Mitwirkungsmöglichkeiten
Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später zusätzlich zur Festlegung der geeigneten Gebiete und möglichen Standorte im Richtplan auch eine Anpassung der Nutzungsplanung. Das heisst, es muss für die Erstellung eines Windenergieprojekts oder -parks zuerst eine Zone geschaffen werden, über welche – mit den entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten – die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung abstimmen. Dabei ist auch die technische, wirtschaftliche und ökologische Machbarkeit (
Informationen zur öffentlichen Auflage
Im Rahmen der 60-tägigen öffentlichen Auflage gemäss §13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) können Private, Energieunternehmen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung nehmen. Die öffentliche Auflage startet am 29. November 2022 und dauert bis am 27. Januar 2023. Die öffentliche Auflage wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Damit bietet der Kanton Luzern interessierten Personen, Organisationen und Behörden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zur Teilrevision Richtplan zum Thema Windenergie zu äussern. Gleichzeitig erlaubt dies eine effiziente Auswertung der eingereichten Stellungnahmen. Alle Information zum Mitwirkungsverfahren sind ab dem 29. November 2022 unter www.richtplan.lu.ch/
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Präsentation der Medienkonferenz
Unterlagen Richtplanrevision: Richtplantext inkl. Textkarte, Richtplankarte 1:55’000, Kurzer Planungsbericht zur Richtplanrevision, Vorprüfungsbericht des Bundes vom 27. Oktober 2022
Konzept „Windenergie Kanton Luzern 2020“
Weitere Informationen zu Windenergie und E-Mitwirkung (Link für die E-Mitwirkung wird am 29. November 2022 aufgeschaltet): www.richtplan.lu.ch/