Die «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ist zustande gekommen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Am 15. März 2019 wurde die Gesetzesinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» eingereicht. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat die Unterschriften kontrolliert und stellt fest, dass die Initiative von 5198 stimmberechtigten Luzernerinnen und Luzerner gültig unterzeichnet ist. Das Volksbegehren gilt damit als zustande gekommen. Die Initiative will, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Menschen pflegen und betreuen, jährlich 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement beauftragt, bis Anfang Mai 2020 den Bericht an den Kantonsrat mit der Stellungnahme des Regierungsrates vorzubereiten.

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Über Leonard Wüst

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