Die Regierung hat die Botschaft zum Verkauf der Luzerner Höhenklinik verabschiedet

Spread the love

Luzerner Höhenklinik Montana

Die Botschaft über den Verkauf der Luzerner Höhenklinik Montana, einer Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG, wird im ersten Halbjahr 2024 dem Kantonsrat unterbreitet. Wie bereits am 20. September 2023 mitgeteilt, soll Swiss Medical Network die beiden kantonalen Liegenschaften und den Betrieb der Klinik spätestens per 1. Januar 2025 übernehmen. Um die Klinik verkaufen zu können, muss das Spitalgesetz angepasst werden. Darüber wird der Kantonsrat voraussichtlich in der März-Session in erster Lesung befinden.

Die Regierung und das Luzerner Kantonsspital (LUKS) sind sich einig: Mit Swiss Medical Network SA konnte für die Luzerner Höhenklinik Montana (LHM) im Kanton Wallis eine geeignete Käuferin gefunden werden. Swiss Medical Network soll spätestens per 1. Januar 2025 die Liegenschaften und den Betrieb der Klinik für rund 12,5 Millionen Franken übernehmen. Swiss Medical Network ist das einzige private Schweizer Spitalnetzwerk, welches in allen Sprachregionen vertreten ist.

Zentral für die Regierung ist die Weiterführung und Weiterentwicklung des Klinikbetriebs und dass den rund 140 Mitarbeitenden für mindestens zwei Jahre die bisherigen Anstellungsbedingungen garantiert werden (Bestandesgarantie).

Zudem steht die Klinik nach wie vor auf der Luzerner Spitalliste, womit die Luzernerinnen und Luzerner weiterhin von den medizinischen Leistungen der Klinik profitieren können. Die Verantwortlichen der Luzerner Kantonsregierung, der LUKS Gruppe sowie von Swiss Medical Network haben am 21. September 2023 im Rahmen der Medienkonferenz die Öffentlichkeit über das Vorgehen informiert.

Kantonsrat befindet im Frühjahr über die Anpassung des Spitalgesetzes
Schon mehrmals stand der Verkauf der Luzerner Höhenklinik Montana zur Debatte. Mit Swiss Medical Network SA soll das Vorhaben – vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrates zur Anpassung des Spitalgesetzes – nun umgesetzt werden. Der Verkauf der LHM hat auf die stationäre Gesundheitsversorgung der Luzerner Bevölkerung keine Auswirkungen. Aufgrund der im KVG geltenden Spitalwahlfreiheit können Luzerner Patientinnen und Patienten die Klinik unabhängig von ihrer Versicherungsklasse auch unter der neuen Trägerschaft von Swiss Medical Network SA weiterhin für die stationäre Rehabilitation wählen.

Die Bedürfnisse der Gesellschaft an die Gesundheitsversorgung haben sich verändert. Mit dem Verkauf soll unter anderem dem wichtigen Patientenbedürfnis nach einer wohnortsnahen Rehabilitation Rechnung getragen werden.

Die Verlegung des Spitalstandortes von Sursee nach Schenkon bedarf ebenfalls einer Änderung des Spitalgesetzes. Da die beiden Geschäfte sachlich und zeitlich unabhängig sind voneinander, werden sie dem Kantonsrat separat unterbreitet. Die Botschaft zum Spitalstandort in der Region Sursee folgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der Kantonsstrategie im Bereich gesellschaftlicher Wandel.


Anhang
Botschaft B12
[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]