Die Unterstützung des EPD im Kanton Uri wird zunächst nicht weiterverfolgt

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Elektronisches Patientendossier Symbolbild

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Unterstützung des elektronischen Patientendossiers (EPD) im Kanton Uri zunächst nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen soll die umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) abgewartet werden.

Begründung für den Entscheid
Die Nachfrage nach dem EPD im Kanton Uri war bisher sehr gering, weshalb der Bedarf für eine aktive Unterstützung derzeit nicht gegeben ist. Zudem stehen viele Gesundheitsfachpersonen und Institutionen dem EPD in seiner aktuellen Form kritisch gegenüber. Sie bemängeln insbesondere strukturelle und funktionale Schwächen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die angespannte Finanzlage des Kantons. Angesichts der bestehenden Sparvorgaben sollen derzeit keine zusätzlichen Mittel in die Einführung des EPD investiert werden.

Abwarten der umfassenden Revision des EPDG
Der Bund plant eine umfassende Revision des EPDG, um die Verbreitung des EPD zu verbessern und die Finanzierung nachhaltiger zu gestalten. Zudem wird der Bundesrat das sogenannte „Opt-Out“-System einführen, das heisst alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, sollen automatisch und kostenlos ein EPD erhalten. Wer kein Dossier will, muss Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen. Weiter soll den Stammgemeinschaften eine zentrale technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die jedoch vom Bund zunächst noch beschafft und eingeführt werden muss. Diese geplanten Änderungen werden voraussichtlich frühestens 2028 in Kraft treten. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten, bevor weitere Schritte auf kantonaler Ebene eingeleitet werden.

Möglichkeit zur Eröffnung eines EPD bleibt bestehen
Trotz des Entscheids des Regierungsrats bleibt es für die Bevölkerung weiterhin möglich, ein EPD zu eröffnen. Interessierte können dies online über die Webseite der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG zum Selbstzahlerpreis von 15 Franken tun ( www.post-sanela.ch/eroeffnen ).