Die Vernehmlassung über die erste Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative startet

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative legt der Kanton Luzern den Entwurf eines kantonalen Einführungsgesetzes vor. Heute Mittwoch, 17. Mai 2023 beginnt die Vernehmlassung über das Einführungsgesetz. Sie dauert bis am Donnerstag, 24. August 2023.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) mit rund 61 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Auch im Kanton Luzern befürwortete eine Mehrheit (59,7 Prozent) den Inhalt der Pflegeinitiative. Am 16. Dezember 2022 hat der Bund daraufhin das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Diese will mit einer acht Jahre dauernden Ausbildungsoffensive den Mangel an Pflegefachpersonen dämpfen.

Aufgaben für den Kanton Luzern
Für die Kantone ergeben sich daraus folgende Aufgaben:

  • Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen sowie die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen für die von diesen erbrachten Ausbildungsleistungen;
  • Leistung von Unterstützungsbeiträgen an die Höheren Fachschulen in Pflege zwecks bedarfsgerechter Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse;
  • Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen an Personen, welche den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren möchten und Wohnsitz im Kanton Luzern haben.

    Der Kanton Luzern beabsichtigt, die Aufgaben des Bundesgesetzes mittels eines kantonalen Einführungsgesetzes umzusetzen. Den Entwurf dieses Gesetzes hat der Regierungsrat nun zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung startet heute Mittwoch, 17. Mai 2023 und dauert bis am Donnerstag, 24. August 2023.

    Kantonales Einführungsgesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten
    Das kantonale Einführungsgesetz wird – wie das Bundesgesetz – auf acht Jahre befristet sein. Es bestimmt die für den Vollzug des Bundesgesetzes zuständigen kantonalen Behörden und regelt die Voraussetzungen und den Umfang der bundesrechtlich vorgesehenen Unterstützungsbeiträge und deren Finanzierung. Voraussichtlich Mitte 2024 soll das kantonale Einführungsgesetz zusammen mit dem betreffenden Bundesgesetz in Kraft treten.

    Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Mit dem Einführungsgesetz schaffen wir die Grundlage für eine taugliche kantonale Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative. Wir sind zuversichtlich, dass wir damit einen Beitrag leisten können, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken.»

    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität
    Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang
    Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]