Die wenigsten Deutschen bereiten sich auf den Ernstfall vor: Was tun, wenn ich im Urlaub ausgeraubt werde?

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Berlin (ots) – Die Urlaubszeit ist in vollen Gange, doch die wenigsten Deutschen haben sich auf den Ernstfall vorbereitet!

In Berlin werden bis zu 100 Taschendiebstähle pro Tag gemeldet. Sofern nichts wichtiges gestohlen wurde, melden dies nur wenige. Aufgeklärt werden ohnehin nur 2% bis 4% der gemeldeten Fälle. Viel schlimmer: Nur wenige Touristen bereiten sich auf einen solchen Fall vor! Wobei gerade Touristenregionen wie Barcelona & Co um einiges schlimmer sind!

Fragen wie: „Wo sperre ich meine Karten?“ bzw. „Wie gehe ich in einem solchen Fall vor?“ oder „Wo bekomme ich im Notfall Geld her?“, sind wichtige Fragen! Dementsprechend sollte man diesen Fragen am besten schon vor dem Urlaub etwas Zeit widmen, ansonsten kann es schnell teuer werden!

Nachfolgend wollen wir von www.Seismart.de erklären, wie man sich am besten auf eine solche Situation vorbereitet und wie man sich im Idealfall verhält:

Hilfe! Ich wurde ausgeraubt! Was mache ich jetzt?

   - Der erste Schritt lautet: Ruhe bewahren!
   - Im zweiten Schritt sofort Telefonisch alle Bank- und 
     Kreditkarten sperren lassen. Ab diesem Zeitpunkt haftet nicht 
     mehr der Kunde, sondern die Bank. Nach Möglichkeit die Uhrzeit 
     und den Namen des Mitarbeiters notieren. Geübte Diebe wissen 
     ganz genau, dass solche Karten schnell gesperrt werden und 
     werden diese Dinge dementsprechend als erstes ausgenutzt.
   - Den Verlust bei der Polizei auf dem Revier melden (nicht nur 
     einem Streifenbeamten) und eine Anzeige gegen unbekannt 
     erstatten. Außerdem sollte ein schriftlicher Nachweis 
     ausgestellt werden, denn ohne diesen Nachweis regulieren viele 
     Banken und Karteninstitute den Schaden nicht. Auch kann ohne 
     diesen Nachweis kein neuer Pass, Personalausweis oder 
     Führerschein ausgestellt werden.
   - Fand der Raub im Ausland statt, sollte der nächste Weg zum 
     deutschen Konsulat oder zur deutschen Botschaft führen. Hier 
     kann ein Ersatzpass ausgestellt werden. Wer Kopien aller 
     Ausweise vorlegen kann, die sinnvollerweise separat von den 
     Ausweisen aufbewahrt wurden, beschleunigt den Prozess. 
     Führerschein, Kfz-Papiere oder Personalausweis können hier nicht
     ersetzt werden. Dies kann erst in Deutschland geschehen.
   - Sind Krankenversicherungskarte, Bibliotheksausweis oder die 
     Kundenkarte für das Fitnesscenter ebenfalls gestohlen worden, 
     müssen auch diese Einrichtungen sofort informiert werden. Sonst 
     müssen Kunden je nach Vertragsvereinbarungen ebenfalls für 
     eventuelle Schäden aufkommen.

Was tun bei Verständigungsschwierigkeiten?

Nicht immer sind die persönlichen Kenntnisse der Landessprache so gut, dass eine Anzeige problemlos möglich ist oder die Verständigung auf Englisch erfolgen kann. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

   - Das Konsulat kann mit Adressen von vertrauenswürdigen 
     Dolmetschern aushelfen, fungiert aber häufig auch als 
     telefonische Übersetzungshilfe und übersetzt für die Beamten auf
     dem Revier.
   - Sofern der Urlaub über ein Reiseunternehmen organisiert wurde, 
     ist eine weitere Möglichkeit den Reiseleiter um Unterstützung zu
     bitten.

Ich bin Pleite! Wie komme ich an Geld im Ausland?

   - Die deutsche Botschaft hilft nur selten mit Bargeld aus, das auf
     jeden Fall wieder zurückgezahlt werden muss. Rechnungen für 
     Krankenhaus- oder Hotelkosten werden nicht übernommen.
   - Wer mit einer Reisegruppe unterwegs ist, kontaktiert am besten 
     die Reiseleitung. Familie oder Freunde können auf ein Konto des 
     Veranstalters überweisen. Der Betrag wird von der Reiseleitung 
     vor Ort bar ausgezahlt, sobald ein Überweisungsbeleg via Fax 
     oder E-Mail eingegangen ist.
   - Wer seinen Urlaub individuell organisiert hat, kann sich über 
     Finanzdienstleister wie Western Union oder Moneygram innerhalb 
     kurzer Zeit Geld überweisen lassen. Ein Geldtransfer ist hierbei
     ohne Konto möglich. Ein Familienmitglied oder Freund zahlt Geld 
     in einer deutschen Filiale ein, der Betroffene kann das Geld 
     dann bei der vorab vereinbarten Bank am Urlaubsort abholen - 
     gegen Vorlage eines Ausweises bzw. eines Ersatz-Ausweises von 
     der deutschen Botschaft. Die Gebühren für diese 
     Onlineüberweisung liegen zwischen fünf und zehn Prozent.

Was kann ich schon vor dem Urlaub tun, um im Notfall gewappnet zu sein?

   - Sämtliche telefonische Sperrnummern notieren und eine Kopie mit 
     in den Urlaub mitnehmen. Aufbewahrt werden sollten sie getrennt 
     von den Kreditkarten und wichtigen Dokumenten wie Pass und 
     Ticket. Außerdem sollte eine weitere Kopie einer 
     vertrauenswürdigen Person zu Hause überlassen werden, die im 
     Notfall von Deutschland aus alles veranlassen kann.
   - So wenig wie möglich an Karten und Ausweisen in den Urlaub 
     mitnehmen.
   - Adresse und Telefonnummer der deutschen Botschaft oder des 
     Konsulats notieren und mitnehmen.

Sperrnummern innerhalb Deutschlands (Vorwahl: +0049)

   - Allgemeiner Sperr-Notrufnummer für Karten aller Art: 116 116
   - EC-Karte: 0 18 05/02 10 21
   - MasterCard 08 00/8 19 10 40
   - Visa 0800/8 11 84 40
   - American Express: 0 69/97 97 20 00
   - Die jeweiligen Nummern im Ausland können über die Webseiten der 
     Anbieter eingeholt werden. Etwa in einem Internetcafe oder in 
     einem Hotel.

Welche Vorsorge kann ich im Urlaub treffen, damit ich gar nicht erst ausgeraubt werde?

   - Die meisten Hotels bieten gegen eine geringe Gebühr einen 
     Zimmersafe an. Hier sollten alle wichtigen Dinge aufbewahrt 
     werden und bei Ausflügen nur Pass, eine geringe Summe an Bargeld
     und eine Kreditkarte mitgenommen werden. Gibt es keinen 
     Zimmersafe, können Wertgegenstände im Hotelsafe untergebracht 
     werden - gegen eine Quittung.
   - Den Hotelschlüssel bei Ausflügen an der Rezeption abgeben. Dann 
     kann es nach einem Raubüberfall keine verspäteten weiteren 
     unangenehmen Überraschungen geben.

Wer kommt für Sachschäden auf?

   - Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann die 
     Schäden bei dieser geltend machen. Jedoch wird den Geschädigten 
     hier häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, sodass die 
     Versicherungen den Schaden häufig nicht übernehmen.
   - Was viele Betroffene nicht wissen, ist, dass die 
     Hausratversicherung bei Raub eintritt. Wenn jemandem Gewalt 
     angedroht oder jemand Opfer eines Raubüberfalls wurde, deckt der
     Versicherer den Schaden häufig ab. Das gilt unter anderem auch 
     bei Diebstählen aus abgeschlossenen Schließfächern oder Spinden 
     in Schwimmbädern oder am Strand. Bei einfachem Diebstahl tritt 
     die Hausratversicherung hingegen nicht ein.
   - Wichtig ist, dass die jeweiligen Versicherungen auf jeden Fall 
     unverzüglich noch aus dem Urlaub über den Schaden informiert 
     werden: telefonisch, per E-Mail oder Fax. Sonst wird der 
     Versicherungsschutz riskiert. Daher ist es auch in diesem Fall 
     sinnvoll die entsprechenden Kontaktdaten als auch 
     Versicherungsnummern zu notieren und mitzunehmen.
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Über Leonard Wüst

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