Im Jahr 2018 führt der Kanton Luzern verschiedene Gesetzesänderungen ein. Anbei eine Auswahl der wichtigsten Anpassungen.
Mehr Befugnisse für die Polizei: Die Handlungsmöglichkeiten der Luzerner Polizei werden im neuen Gesetz konkreter geregelt und teilweise erweitert. Im Bereich des Gewaltschutzes soll die Polizei durch ein frühzeitiges Erkennen von bedrohlichem Verhalten schwere Gewalttaten besser verhindern können. Dafür werden mit der Möglichkeit, potenziell gefährliche Personen zu kontaktieren oder der Gefährdungsmeldung neue Instrumente geschaffen. Zudem erlaubt das revidierte Gesetz über die Luzerner Polizei die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet, beispielsweise zum Ermitteln von Personen mit pädosexuellen Neigungen oder betrügerischen Absichten. Auch der Datenschutz wird mit dem neuen Gesetz gestärkt. Die Gesetzesänderungen sollen am 1. Februar 2018 in Kraft treten.
Koordiniertes Vorgehen: Das kantonale Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel soll per 1. April 2018 in Kraft treten. Es trägt der zunehmenden Verbreitung von Rot- und Schwarzwild sowie dem vermehrten Vorkommen von geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber Rechnung. Die Jägerinnen und Jäger sind in allen Belangen weiterhin für ihr Territorium verantwortlich. Sie müssen sich aber – für das Management jener Arten, die dies erfordern – von der Bestandeserhebung bis zur Abschusserfüllung am koordinierten Vorgehen beteiligen. Eine Erneuerung sieht das Gesetz bei der Verteilung der Erträge aus dem Jagdpachtzins und der Jagdpassgebühr vor. Der Kanton und die Gemeinden teilen sich die Beträge künftig je zur Hälfte. Bislang hat der Kanton einen Drittel erhalten.
Offenlegung der Entschädigungen: Das Organisationsgesetz wird hinsichtlich der Offenlegung der Entschädigungen für die obersten strategischen und operativen Leitungsorgane von kantonalen Anstalten ergänzt. Die Offenlegung soll in den Geschäftsberichten erfolgen und sämtliche Entschädigungen für die obersten Leitungsorgane umfassen. Die Ergänzung des Organisationsgesetzes soll im Februar 2018 in Kraft treten. Die Referendumsfrist dauert bis am 3. Januar 2018. Betroffen von den neuen Regelungen im Organisationsgesetz sind 20 Institutionen – darunter das Luzerner Kantonsspital, die Universität Luzern und die Luzerner Kantonalbank.
Erneuerbare Energien: Das totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Luzern stärkt die Nutzung erneuerbaren Energien und energieeffizienter Technologien. Damit schafft es die Grundlage für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die Inkraftsetzung des Gesetzes bestimmt der Regierungsrat. Die Referendumsfrist läuft am 7. Februar 2018 ab.
Mehrwertabgabe bei Umzonung: Das revidierte Planungs- und Baugesetz setzt die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes um. Gewinnt ein Grundstück beispielsweise durch eine Ein- oder Umzonung an Wert, wird dies künftig durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Die Erträge daraus werden für Entschädigungen und raumplanerische Aufgaben verwendet.
Anhang
Liste einer Auswahl der in Kraft tretenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen (inkl. Referendumsfristen)[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]