Digitale Verwaltung vorantreiben: So werden die Behördengänge des Kantons Luzern weiter digitalisiert

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Staatskanzlei Luzern

Der Kanton Luzern plant ein E-Government-Gesetz, um Behördengänge für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen digitaler, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Zentrale digitale Basisdienste wie ein Onlineschalter, ein Identitätsverwaltungssystem und ein elektronischer Briefkasten sollen Verwaltungsleistungen noch besser zugänglich machen. Das Gesetz entspricht inhaltlich wesentlich der hängenden Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!». Die Vernehmlassung zum Gesetz beginnt am Dienstag, 25. März 2025.

Durch digitale Angebote soll der Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen weiter erleichtert werden. Der Regierungsrat orientiert sich an der Strategie zur Gestaltung des digitalen Wandels in Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung ( Planungsbericht B 108 vom 29. März 2022 ). Dies beinhaltet die Sicherstellung eines medienbruchfreien, sicheren und benutzerfreundlichen digitalen Zugangs zu Behördendienstleistungen.

Das Gesetz soll die endgültige rechtliche Grundlage für drei Basisdienste bilden, die Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäfte mit der Verwaltung elektronisch abzuwickeln:

  • einen Onlineschalter als zentralen Zugang zu den elektronischen Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden,
  • ein Identitätsverwaltungssystem für die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer und
  • einen elektronischen Briefkasten für den Empfang von Mitteilungen der Verwaltung.

    Die heutige provisorische Grundlage ist für einen befristeten Pilotversuch im Einsatz. Dies im Rahmen des Onlineschalters my.lu.ch und des Identitätsverwaltungssystems. Das neue Gesetz soll den befristeten Pilotversuch ersetzen.

    Mit dem geplanten Gesetz sollen digitale Basisdienste zentral durch den Kanton betrieben werden, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken. Gemeinden und ausgelagerte Verwaltungseinheiten erhalten die Möglichkeit, diese Dienste zu nutzen. Wobei die Gemeinden dazu verpflichtet werden sollen, jene Behördengänge auf den Basisdiensten anzubieten, die von jeder Gemeinde angeboten werden (zB Wohnsitzbestätigung, Betreibungsregisterauskunft, Umzugsmeldung).

    Parallel dazu wurde die Volksinitiative „Digitalisierung jetzt!“ von den Jungfreisinnigen des Kantons Luzern eingereicht, die eine Verankerung des Digital-First-Prinzips in der Kantonsverfassung fordert. Der Regierungsrat teilt die Stoßrichtung der Initiative mit, hofft jedoch auf eine Verfassungsänderung. Stattdessen soll der Digital-First-Ansatz in das E-Government-Gesetz integriert werden. Der physische Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bleibt weiterhin gewährleistet, um niemanden auszuschließen.

    Der Kanton Luzern steht in engem Austausch mit Gemeinden und anderen Kantonen, um die Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung zu fördern. Zudem wurde der Verband Luzerner Gemeinden VLG an der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs beteiligt. Erfahrungen aus anderen Kantonen und laufende Digitalisierungsprojekte des Bundes, etwa die Einführung der staatlichen E-ID, werden dabei berücksichtigt.

    Das Gesetz gilt vom 25. März bis 27. Juni 2025 in der Vernehmlassung und soll eine verbindliche Grundlage für die digitale Geschäftsabwicklung schaffen und die Modernisierung der Verwaltung stärken. Über die Vorlage zum E-Government-Gesetz wird der Kantonsrat voraussichtlich in der März-Session 2026 debattieren.


    Strategiereferenz
    Diese Maßnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
    – Digitaler Wandel
    gemäss Kantonsstrategie


    Anhang
    Link zur Vernehmlassung