Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat drei Hausarztpraxen im Kanton Luzern keine Betriebsbewilligung erteilt. Die Praxen dürfen nur noch bis am 30. September 2023 geöffnet sein. Zudem soll der geordnete Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Patientendokumentationen sichergestellt werden.
Die DIGE hat drei Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb von Arztpraxen in Oberkirch (Surenweidpraxis), Triengen (Ärztezentrum Triengen) und Hergiswil b.W. (Ärztezentrum Napf) eingehend geprüft und abgelehnt, da die Betreiber die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Damit in Arztpraxen nicht nur fehlbare Arztpersonen, sondern auch die Praxisinhaber, die Betreibergesellschaften oder anderweitige Dritte nötigenfalls aufsichtsrechtlich belangt werden können, hat der Kanton per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt. Für vorbestehende Arztpraxen, zu denen auch die drei erwähnten in Oberkirch, Triengen und Hergiswil b.W. gehören, bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um eine solche Bewilligung zu beantragen. David Dürr, Leiter der DIGE: «Es bestand für die Patientinnen und Patienten dieser drei Arztpraxen zu keiner Zeit eine Gefährdung. Alle in diesen Praxen tätigen und tätig gewesenen Arztpersonen hatten die erforderliche Berufsausübungsbewilligung. Damit war und ist sichergestellt, dass sie fachlich qualifiziert sind.»
Definitive Schliessung bis 30. September 2023
Die drei Praxen dürfen noch bis längstens am 30. September 2023 geöffnet sein. Damit soll eine geordnete Abwicklung des Praxisbetriebs, insbesondere aber ein geordneter Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Dokumentationen, gewährleistet bleiben. Der Entscheid der Nichterteilung der Betriebsbewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann gegen die einzelne Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.
Ärztezentrum Neuenkirch ist seit Mai geschlossen
Das Ärztezentrum Neuenkirch ist seit dem 1. Mai 2023 geschlossen. Für die Aufbewahrung und Herausgabe von Patientenakten ist die Praxis zuständig. Die DIGE ist mit dem Betreiber im Austausch, um eine Lösung für eine möglichst rasche Herausgabe der Patientenakten sicherzustellen.
Sobald der DIGE weitere Informationen vorliegen, an wen sich ehemalige Patientinnen und Patienten der drei betreffenden Arztpraxen wenden können, die eine Kopie ihrer Patientenakte benötigen, wird sie auf Geschlossene Arztpraxen – Kanton Luzern informieren. Die DIGE steht zudem in einem engen Austausch mit der Luzerner Ärztegesellschaft und dem Luzerner Apothekerverein, um die medizinische Versorgung (insbesondere mit Medikamenten) der Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleisten zu können.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]