E-Voting: 60-Prozent-Marke erstmals überschritten

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Luzerner Staatskanzlei

Auslandschweizer, die im Kanton Luzern stimmberichtigt sind, können seit 2010 elektronisch abstimmen. Bei der jüngsten Abstimmung am 27. November 2016 haben erstmals über 60 Prozent von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst diese steigende Tendenz und unterstützt die Anstrengungen des Bundes, E-Voting mittelfristig flächendeckend einzuführen.

4459 Auslandschweizerinnen und -schweizer sind derzeit im Stimmregister des Kantons Luzern eingetragen und damit stimmberechtigt. Rund ein Drittel der Eingetragenen nehmen regelmässig ihre bürgerlichen Rechte wahr. Seit 2010 haben sie die Möglichkeit, bei eidgenössischen Sachvorlagen – 2015 erstmals auch bei den Nationalratswahlen – ihre Stimme elektronisch abzugeben.

Lag der Anteil der elektronischen Stimmabgaben zu Beginn noch bei 39 Prozent, ist er bei den 19 seither durchgeführten Abstimmungen kontinuierlich gestiegen: Am 9. Februar 2014 stimmten erstmals über 50 Prozent der Stimmberechtigten im Ausland elektronisch ab. Und am 27. November 2016 wurde erstmals die 60-Prozent-Marke überschritten: 36,6 Prozent der Auslandschweizerinnen und -schweizer haben sich an diesem Urnengang beteiligt – 62,15 Prozent haben den elektronischen Stimmkanal gewählt.

E-Voting entspricht dem Bedürfnis der Stimmenden
Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst die Bestrebungen des Bundes, mittelfristig die elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen auf allen drei Staatsebenen – Bund, Kanton und Gemeinden – zu ermöglichen. Dies hat er im Rahmen der Vernehmlassung der Bundeskanzlei zur Strategie für eine flächendeckende Einführung von E-Voting festgehalten. Weiter führte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme aus, dass der Grundsatz «Sicherheit vor Tempo» nach wie vor gelten solle und plädierte daher für eine schrittweise Einführung von E-Voting.

Das E-Voting-System des Kantons Genf, das der Kanton Luzern zusammen mit anderen Kantonen nutzt, entspricht den hohen Sicherheitsanforderungen, welche die Bundeskanzlei seit dem 1. Juli 2015 zwingend vorschreibt. Die stetige Zunahme der elektronischen Stimmbeteiligung unterstreicht, dass gerade unter den Luzernerinnen und Luzernern im Ausland ein grosses Bedürfnis nach dem neuen Stimmkanal besteht.[content_block id=29782 slug=ena-banner]