Bern (ots) – Das revidierte Epidemiengesetz (rEpG) würde mit den Artikeln 5 und 19 einen Zwangssexual-Unterricht von Kindern und Jugendlichen unter dem Vorwand der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten ermöglichen. Dass das bisherige EpG keine rechtliche Grundlage für die Subventionierung des Kompetenzzentrums für Sexualpädagogik und Schule der PHZ Luzern, für die perverse Comic-Broschüre „Hotnights“ und für andere zweifelhaften Aktionen des BAG bietet, hat das (Bundesamt für Gesundheit) BAG wenigstens teilweise in seinen Aktivitäten gehemmt. Das neue revidierte Epidemiengesetz bringt nun die vom BAG längst gewünschte rechtliche Grundlage.
Was das (Bundesamt für Gesundheit) BAG mit dem bisherigen EpG so alles subventionierte:
Dazu lohnt sich ein kleiner Rückblick in die jüngere Vergangenheit: Das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule an der Pädagogischen Hochschule Luzern erarbeitete ein sehr umstrittenes Grundlagenpapier zur Sexualpädagogik mit eindeutig ideologischen Tendenzen (Stichworte: Sexuelle Rechte von Kindern und Jugendlichen, d.h. ein Recht auf sexuelle Betätigung ohne Wissen und Einwilligung der Eltern, Gender-Mainstreaming, Gleichwertigkeit aller sexuellen Orientierungen, Animation zu sexueller Betätigung, Zwangssexualunterricht ohne Dispensationsrecht). Das gleiche Zentrum führte Pilotprogramme an diversen pädagogischen Hochschulen durch mit dem Ziel, „normale“ Lehrer zu befähigen, ebenfalls Sexualunterricht zu erteilen. Der Betrieb des Kompetenzzentrums wurde heimlich durch Subventionen des BAG in der Höhe von beinahe 2 Mio. Fr. ermöglicht, obwohl bisher dafür keine rechtliche Grundlage für derartige Aktivitäten bestand. Inzwischen wurde dieses Zentrum geschlossen. Vermutlich aus taktischen Gründen und weil sich die Proteste allzu stark auf diese Institution eingeschossen hatten. Ausserdem galt es, die Debatte um das Epidemiengesetz und den Lehrplan-21 PR-mässig „zu entlasten“.
Das Nationale Programm zur Bekämpfung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 2011 – 2013 (NPHS 2011-2017) enthält ebenfalls sehr viel ideologischen Ballast und fordert eine obligatorische Sexualerziehung für alle Kinder und Jugendlichen. Beispielsweise ist die darin die Rede von „sexuellen Rechten“: d.h. Anleitung zu praktizierter Sexualität für Jugendliche ab 12 Jahren ohne Wissen und Einwilligung der Eltern in klusive Verhütung und Abtreibung. Grundlage für dieses Programm: das bisherige EpG. Kürzlich wurde eine Comicbroschüre mit dem Titel „Hotnights“ von der Organisation „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ herausge geben. Sie richtet sich an Jugendliche ab 13 Jahren und erzählt auf dem Hintergrund eines Openair-Festivals die Geschichte von einigen jugendlichen Paaren. Die Sprache ist pervers degeneriert. Ausserdem enthält die Broschüre unwissenschaftliche Behauptungen (10% der Bevölkerung empfänden homosexuell) und Produkteplatzier-Werbung. Sie wird zusätzlich vom Migros-Kulturprozent gesponsert. Das BAG bezahlte die Entwicklung der fraglichen Broschüre zu 100% (siehe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100054456/100741012).
Anzumerken bleibt hier auch noch: Sexuelle Gesundheit Schweiz wurde im Jahr 2011 beispielsweise mit 91,4% der Betriebskosten durch das BAG subventioniert und versteht sich als Schweizer-Filliale der „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF). Und dies alles ohne Rechtsgrundlage.
Das neue Gesetz bringt nun die vom BAG längst gewünschte Rechtsgrundlage, welche die Subvention von obligatorischen Sexualerziehungsprogrammen ermöglichen wird.