Eidg. Abstimmung: Schweizer Kader Organisation SKO ist gegen Mindestlohn-Initiative

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Eidg. Abstimmung: Schweizer Kader Organisation SKO ist gegen Mindestlohn-Initiative

Zürich (ots) – Die Schweizer Kaderorganisation SKO ist der wichtigste branchenübergreifende, parteipolitisch unabhängige Kaderverband in der Schweiz und vertritt als Arbeitnehmerorganisation über 12’000 Führungskräfte in der gesamten Schweiz. Als Interessensvertreterin des Kaders fördert die SKO den konstruktiven Austausch zwischen den Sozialpartnern zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung des Arbeitsplatzes Schweiz.

Die SKO ist gegen die Mindestlohnnitiative, denn die Festlegung von Löhnen ist Sache der Arbeitgeber, der Mitarbeitenden und der Sozialpartner. Die Umsetzung von Mindestlöhnen über die Sozialpartnerschaft ist der effektivere Weg für den Wirtschaftsstandort Schweiz, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragfähige Lösungen entwickeln können, die auch branchenspezifischen und regionalen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Hintergrundinformation:

Die SKO befürwortet in ihrer Sozialcharta (http://www.sko.ch/de/sozialcharta/) leistungsbezogene Löhne und unternehmerische Anreize sowie transparente, nachvollziehbare und nicht diskriminierende Lohn- und Entschädigungsregelungen. Sie setzt sich zudem für die konsequente Umsetzung des verfassungsmässigen Rechts von gleichem Lohn für gleiche Arbeit ein.

Vor diesem Hintergrund ist die SKO überzeugt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vollzeit beschäftigt sind, einen existenzsichernden Lohn erhalten sollen. Die SKO ist jedoch gegen eine gesetzliche Verankerung von Mindestlöhnen. Dabei geht es ihr darum, dass eine gesetzliche Regelung zu starr ist und den unterschiedlichen Marktbedingungen von Branchen und Unternehmen nicht Rechnung trägt. Die Festlegung von Löhnen ist Sache der Arbeitgeber, der Mitarbeitenden und der Sozialpartner. Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll, dass die Festlegung von Mindestlöhnen regionale und branchenspezifische Gegebenheiten und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dies kann am besten in Gesamtarbeitsverträgen umgesetzt werden, wie die Einigung der Sozialpartner auf einen neuen GAV Mitte 2013 in der MEM- Industrie gezeigt hat, der regional unterschiedliche Lohnuntergrenzen vorsieht.

Die SKO sieht zudem folgende Nachteile bei der Annahme der Mindestlohninitiative:

– Die Lebenshaltungskosten innerhalb der Schweiz variieren, die Ausgaben in den Städten bzw. im Raum Zürich für den Lebensunterhalt sind klar höher als die Ausgaben in ländlichen Gebieten, z.B. im Jura. Aufgrund fehlender regionaler Differenzierung in der Mindestlohninitiative wird die Kostenzunahme bei ihrer Annahme für Firmen überall gleich sein, nicht jedoch die Möglichkeit, die Mehrkosten auf die Preise zu überwälzen.

– Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes senkt die Nachfrage nach weniger qualifizierten Arbeitnehmenden und verschlechtert die Jobchancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt, die erfahrungsgemäss einen schwereren Einstieg in den Arbeitsmarkt haben.

– Die Einführung eines Mindestlohnes könnte dazu führen, dass Unternehmen die Anzahl Arbeitsstunden pro Woche erhöhen, um einen Teil der Lohnkostenerhöhung zu kompensieren.

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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