Seit 30 Jahren gibt es die UNO-Kinderrechtskonvention. Sie wurde auch von der Schweiz ratifiziert. Am 6. und 7. September 2019 wird das Jubiläum mit einem Kinderfest und einer Fachtagung in der Stiftung Papilio gefeiert. Im Zentrum steht dabei die Mitsprache der Kinder.
Jedes Kind der Welt hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Das hat die UNO vor 30 Jahren in ihrer Kinderrechtskonvention festgehalten. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Das Übereinkommen formulierte weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Mittlerweile haben alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – die Konvention ratifiziert.
Zentralschweizer Herbst der Kinderrechte
Die Kinder- und Jugendbeauftragten der Zentralschweiz haben als Anlass des 30-Jahr-Jubiläums ein Veranstaltungsprogramm zusammengestellt, um auf die verschiedenen Kinderrechte aufmerksam zu machen. Den Auftakt zum «Zentralschweizer Herbst der Kinderrechte» machen zwei Veranstaltungen, eine Fachtagung und ein Kinderfest, in Altdorf. Am 6. September 2019 findet in der Stiftung Papilio eine Fachtagung zum Thema Partizipation und Mitsprache statt. Rund 60 interessierte Fachpersonen und Behördenmitglieder aus Uri und der Zentralschweiz werden sich in mehreren Workshops darüber austauschen, wie die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Politik, in Schulen und in Institutionen verbessert werden kann. «Uri hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin ein besonders kinder- und jugendfreundlicher Kanton zu sein», sagt Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg. «Es ist für uns deshalb wichtig, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen in Uri Gehör finden.»
Praxisnahe Beispiele
Die Fachtagung wird vom Kanton Uri gemeinsam mit der Stiftung Papilio, Fachstelle für Familienfragen und Frühe Kindheit, durchgeführt. «Wir machen in diesem Bereich schon vieles richtig», betont Martin Huber, Geschäftsführer der Stiftung Papilio. «Trotzdem stehen wir vielfältigen Herausforderungen gegenüber, gerade mit sehr kleinen Kindern oder Kindern mit einer Beeinträchtigung.» Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Kinder noch mehr am Alltag teilnehmen und mitgestalten zu lassen. Bereits vor dem Schulstart haben sich deshalb rund 100 Therapeuten, Heilpädagogen und Fachpersonen aus der Sozialpädagogik und Betreuung von Kindern in einem Workshop mit dem Thema befasst. Im Rahmen der Fachtagung vom 6. September werden nun insbesondere auch praxisnahe Beispiele diskutiert, wie Kinder und Jugendliche mitgestalten und mitreden können.
Kinderfest als Höhepunkt
Am Samstag, 7. September, schliesslich wird das Jubiläum der Kinderrechtskonvention mit dem Kinderfest der Stiftung Papilio gefeiert. Um 11.00 Uhr findet der offizielle Festakt statt. Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg sowie die Präsidentin des Stiftungsrats Marlies Rieder, werden die Gäste auf dem Gelände der Stiftung Papilio begrüssen. Neben verschiedenen Attraktionen für Jung und Alt findet um 14.00 Uhr ein Kinderkonzert von «Albissers Buntwösch» statt. Auf Wunsch der Kinder in der Stiftung Papilio wird an diesem Tag eine Sammelaktion für die Sternenwoche der UNICEF stattfinden. Unterstützt wird die Sammelaktion vom bekannten Urner Model, Schauspieler und Unternehmer Urs Althaus.
Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz
Mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1997 verpflichtet sich die Schweiz, sich aktiv für das Kindeswohl einzusetzen und Verhältnisse zu schaffen, welche die Rechte aus der Konvention in der konkreten Lebenswelt der Kinder verwirklichen. Aufgrund der thematischen Breite der Konvention und des föderativen Systems der Schweiz sind die Behörden des Bunds, der Kantone und Gemeinden sowie die zivilgesellschaftlichen Akteure mit der Umsetzung der Kinderrechte betraut. Alle fünf Jahre muss die Schweiz dem UN-Kinderrechtsausschuss einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention einreichen. Dieser prüft den Bericht und verfasst Empfehlungen zur Schliessung bestehender Umsetzungslücken. Letztmals hat der UN-Kinderrechtsausschuss im Jahr 2015 108 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Bei diesen Empfehlungen geht es u. a. um den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder sowie die Sensibilisierung über Kinderrechte von Berufsleuten, die mit Kindern arbeiten. Der nächste Bericht der Schweiz wird dem UN-Kinderrechtsausschuss 2020 vorgelegt.
Die UNO-Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kinds Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.
Mehr Informationen unter https://www.unicef.ch/sites/