Im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 hat der Regierungsrat die Änderung von zwei Verordnungen der Volksschulen beschlossen – der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden (SRL 405a) und der Verordnung über die Übertrittsverfahren (SRL 405b). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche: Beurteilungsgespräche, Zeugnisdokument, Entscheidungsbefugnis bei Schullaufbahnentscheiden, Beurteilungsinstrumente und Übertrittsverfahren.
Verordnungsänderungen im Überblick[content_block id=29782 slug=ena-banner]