Der Eintrag in den Impfausweis kann nun auch im kantonalen Impfzentrum vorgenommen werden. Damit sollen die Luzerner Hausärzteschaft und die Apothekerschaft entlastet werden.
Bislang wurde im kantonalen Impfzentrum auf dem Luzerner Messegelände nur selten ein Eintrag in einen Impfausweis («Impfbüechli») vorgenommen. Die geimpften Personen erhielten jedoch einen Impfnachweis, der sich anschliessend von der Hausärztin/dem Hausarzt oder in einer Apotheke in den Impfausweis (national, international oder E-Impfausweis) übertragen liess. Der Eintrag in den Impfausweis kann nun aber auch direkt vor Ort, also im kantonalen Impfzentrum beim Check-Out, nach der jeweiligen Verimpfung erfolgen. Die Dienststelle Gesundheit und Sport will damit die Hausärzteschaft und die Apothekerschaft weiter entlasten.
Es ist nach wie vor möglich, auch ohne Impfausweis zum Impfen zu erscheinen. Jede geimpfte Person erhält weiterhin nach jeder Impfung einen Impfnachweis, den sie zu einem beliebigen Zeitpunkt durch eine Fachperson in den Impfausweis überführen lassen kann.
Personen, die bereits zweimal geimpft worden sind, und einen Eintrag im Impfausweis wünschen, können ohne Anmeldung im kantonalen Impfzentrum erscheinen, um dort den Eintrag ins «Impfbüechli» nachtragen zu lassen. Dabei sind der Impfausweis, der Impfnachweis und eine ID mitzubringen.
Chronisch kranke Personen müssen ärztliches Attest mitbringen
Chronisch kranke Personen mit höchstem Risiko müssen ab sofort zum ersten Impftermin das ärztliche Attest ihrer Ärztin/ihres Arztes mitbringen. Personen, die sich als Risikopatienten angemeldet haben und kein Attest mitbringen, werden im Impfzentrum zurückgewiesen.
Weiterführende Informationen sind unter www.lu.ch/covid_impfung auffindbar.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]