Einwohnergemeindeversammlung Sursee vom Montag, 9. Dezember 2024

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Der Surseer Stadtrat (v.l.n.r.): Finanzvorsteher Urs Koch, Bildungsvorsteherin Judith Studer-
Niederberger, Bauvorsteher Romeo Venetz, Sozialvorsteherin Yvonne Zemp Baumgartner,
Stadtpräsidentin Sabine Beck-Pflugshaupt und Stadtschreiber Bruno Peter (Foto: philipp koch |
imagestudio.ch).

Traktandum 1: Beschlussfassung über die Feuerwehrersatzabgabe
Die Stimmberechtigten legten die Feuerwehrersatzabgabe für die Stadt Sursee einstimmig auf
2 Promille des im Kanton Luzern steuerbaren Einkommens fest.
Traktandum 2: Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 mit Budget 2025
Kenntnisnahme des Aufgaben- und Finanzplans 2025 bis 2028 mit Budget 2025
Die Stimmberechtigten haben vom Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 grossmehrheitlich
zustimmend Kenntnis genommen.
Beschlussfassung über das Budget für das Jahr 2025 mit einem Aufwandüberschuss von
2’222’000 Franken, Investitionsausgaben von 16’606’000 Franken, einem Steuerfuss von 1.85
Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche
Die Stimmberechtigten haben das Budget für das Jahr 2025 mit einem Aufwandüberschuss von
2’222’000 Franken, Investitionsausgaben von 16’606’000 Franken, einem Steuerfuss von 1.85
Einheiten sowie den politischen Leistungsaufträgen der Aufgabenbereiche grossmehrheitlich
beschlossen.
Traktandum 3: Beschlussfassung über die Abrechnung des Sonderkredits für die Sanierung des
Oberen Grabens
Die Stimmberechtigten genehmigten die Abrechnung des Sonderkredits für die Sanierung des Oberen Grabens einstimmig.
Traktandum 4: Beschlussfassung über die Abrechnung des Sonderkredits für die Sanierung der Merkurstrasse
Die Stimmberechtigten genehmigten die Abrechnung des Sonderkredits für die Sanierung der
Merkurstrasse einstimmig.
Rechtsmittel
Gemäss § 160 Stimmrechtsgesetz kann schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung
beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden. Die
Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des
beanstandeten Sachverhalts enthalten.

RA lic. iur. Bruno Peter
Stadtschreiber, Leiter Stadtverwaltung