Elektronische Steuererklärung für juristische Personen

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Elektronisxche Steuererklärung Symbolbild

Vor drei Jahren wurde die elektronische Steuererklärungslösung für Privatpersonen eingeführt. Nun treibt das Amt für Steuern auch die Digitalisierung bei juristischen Personen voran: Ab dem Frühjahr 2025 können Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen ihre Steuern für die Steuerperiode 2024 erstmals digital mit der Software eTax.UR JP deklarieren.

Bis Anfang März 2025 erhalten die rund 2’000 juristischen Personen ein Aktivierungsschreiben mit einem Zugangscode, damit sie ihre Steuererklärung inkl. Beilagen elektronisch und unterschriftsfrei übermitteln können.

Aus Kostengründen wird – im Gegensatz zur webbasierten Lösung für Privatpersonen – eine formularbasierte Download-Lösung zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt. Die Excel-Formulare werden ab der Steuerperiode 2024 nicht mehr angeboten.

Die neue Software bietet eine benutzerfreundliche Führung, vordefinierte Pflichtfelder und eine Vollständigkeitsprüfung. Ab dem zweiten Jahr können zudem die Daten aus der Vorperiode übernommen werden. Durch den Wegfall von Medienbrüchen, die Reduktion von Fehlerquellen und den direkten Import der Steuerdaten in die Veranlagungssoftware profitiert auch das Amt für Steuern von der neuen Lösung.

Die elektronische Übermittlung der Steuerdaten sowie der weitgehende Wegfall des manuellen Papierhandlings hilft dem Kanton, Geld und Papier zu sparen. Zudem wird damit der Grundstein für eine teilautomatisierte Veranlagung innerhalb des Amts für Steuern gelegt.