Elektronische Stimmauszählung geht in die Vernehmlassung

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat des Kantons Luzern wurde von den Gemeinden ersucht, die Einführung der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimm- und Wahlzetteln im Kanton Luzern zu prüfen. Aufgrund der Effizienz und Genauigkeit und weil auch die Bundeskanzlei maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel unterstützt, befürwortet der Regierungsrat die Einführung im Kanton Luzern. Allerdings wird die Einführung auf Abstimmungen begrenzt. Ausserdem steht es jeder Gemeinde frei, ob sie dieses technische Hilfsmittel bei Abstimmungen einsetzen will. Um die elektronische Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln zu ermöglichen, ist gestützt auf Paragraf 35 des Stimmrechtsgesetzes eine Verordnung zu erlassen. Der Entwurf dieser Verordnung wird nun in die Vernehmlassung gegeben.