Bern (ots) – Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich entschieden, ab 2018 den provisorischen Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsbranche von 3,8 Prozent um weitere vier Jahre zu verlängern. Damit lehnt sie die parlamentarische Initiative de Buman ab, diesen Sondersatz definitiv zu verankern. hotelleriesuisse bedauert diesen Entscheid, weil er die Planungssicherheit in der Beherbergungsbranche vermindert.
hotelleriesuisse bedauert den Entscheid der WAK. Die seit 20 Jahren provisorische Regelung verhindert eine langfristige Planungssicherheit in der Beherbergungsbranche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz neu befinden muss. Die definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent hätte für die Schweiz konstante und gleiche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb gegenüber den europäischen Nachbarn geschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet. 25 von 28 europäischen Ländern wenden bereits ein solches System für die Beherbergungsbranche an. Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 angewendet wird, entstünden auch keine Steuerausfälle. Durch das Nein der ständerätlichen Kommission geht das Geschäft zurück an die nationalrätliche Kommission, die nun mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnt. hotelleriesuisse erwartet vom Parlament, dass es den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsbranche in naher Zukunft endgültig festlegt.
20 Jahre Provisorium
Seit 20 Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz von 3,8 Prozent definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbandes (STV), hatte im März 2015 eine parlamentarische Initiative eingereicht.[content_block id=29782 slug=ena-banner]