Luzern (ots) – Die Teilnehmer der Vernehmlassung sind mit den Grundsätzen und Zielen des neuen Luzerner Gewässergesetzes grossmehrheitlich einverstanden. In wesentlichen Fragen präsentieren sich die Rückmeldungen jedoch sehr unterschiedlich. Der Regierungsrat hat darum die Projektgruppe beauftragt, den Gesetzesentwurf in den entsprechenden Punkten zu überarbeiten.
Der Kanton Luzern hat im Juni 2014 die Totalrevision des bisherigen Wasserbaugesetzes aus dem Jahre 1979 in die Vernehmlassung (neu Gewässergesetz) gegeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung und das Eigentum vor Naturgefahren zu schützen. Dafür sollen unter anderem die Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu aufgeteilt und die Massnahmen kostenneutral finanziert werden.
Grosse Beteiligung an der Vernehmlassung
An der Vernehmlassung nahmen alle im Kantonsrat vertretenen Parteien, der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), drei regionale Entwicklungsträger, 64 Gemeinden, 27 Verbände und Organisationen und vier private Seeeigentümer teil. Die Rückmeldungen waren sehr umfangreich und widersprachen sich in gewissen Punkten. Grossmehrheitlich einverstanden sind die Vernehmlassungsteilnehmer mit den Grundsätzen und Zielen des Gesetzes und der Definition des Gewässerbegriffs. Kontroverse Antworten wurden aber zur Öffentlichkeit der Gewässer und der Einteilung der Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer eingereicht. Ein Massnahmenpaket zur Finanzierung des Gewässerunterhalts und des Wasserbaus wird begrüsst. Die Beurteilung dieser Vorschläge fällt aber ebenfalls sehr unterschiedlich aus.
Variantenstudium wird wieder aufgenommen
«Die Vernehmlassungsantworten haben gezeigt, dass wir keine mehrheitsfähige Botschaft vorlegen können», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartementes (BUWD). «Wir nehmen nun das Variantenstudium noch einmal auf, um die umstrittenen Punkte zu überarbeiten und ein breit abgestütztes Gewässergesetz vorlegen zu können.» Dafür prüft die Projektgruppe mit Vertretern des BUWD und des VLG noch einmal vertieft mögliche Lösungen bei der Aufgabenteilung und der Finanzierung von Gewässerunterhalt und Wasserbau. Dem Ausgang des Variantenstudiums entsprechend wird das BUWD den Gesetzesentwurf anpassen und eine zweite Vernehmlassung durchführen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: - Solidarische Gesellschaft - Perspektiven für die Landschaft