Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, zum Entwurf zur Änderung der Personalverordnung (PV, RB 2.4211) eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Personalverordnung stammt aus dem Jahr 1999. Seit dem Erlass wurden nur einzelne, kleine Teilrevisionen durchgeführt. Nach zwei Jahrzehnten besteht das Bedürfnis, die Regelungen der Anstellungsverhältnisse aus einer Gesamtperspektive zu betrachten und den veränderten Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen.
Ziel ist, dass die Anstellungsbedingungen für die nächsten Jahre wieder den aktuellen Bedürfnissen sowohl des Kantons als Arbeitgeber als auch der Angestellten entsprechen. Insbesondere soll auch Wert daraufgelegt werden, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber erhalten zu können.
Die wichtigsten Neuerungen finden sich in den Bereichen Probezeit, Kündigungsschutz sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ferner sollen neu sogenannte «angepasste Arbeitsplätze» zur Verfügung stehen. Dies im Sinn von Praktika oder Trainingsplätzen für Personen ausserhalb der Kantonsverwaltung, die aufgrund von Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden.
Schliesslich werden neu die Bestimmungen über die Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget-System in die Vorlage aufgenommen. Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2021.
Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]