Am 2. Juli 2024 hat der Regierungsrat den Bericht zu einem tragbaren Finanzhaushalt ab 2024 (Postulat CVP – Die Mitte-Fraktion) zuhanden des Landrats verabschiedet. Der Bericht ist im Internet unter https://www.ur.ch/_docn/
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, ein Projekt zur Umsetzung des Massnahmenpakets durchzuführen. In der Projektgruppe werden die verschiedenen betroffenen Träger (Gemeinden, Institutionen, Mitarbeitende, usw.) angemessen eingebunden und vertreten sein. Wie bei früheren Projekten soll die paritätisch zusammengesetzte Projektorganisation unter der Leitung eines externen Projektleiters stehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Septembersession einen Verpflichtungs- und Nachtragskredit in der Höhe von75’000 Franken für die externe Projektleitung durch die Hochschule Luzern.
Basierend auf dem eingangs erwähnten Bericht wird die Projektgruppe bis Anfang 2025 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Regierungsrat vorlegen. Nach der öffentlichen Vernehmlassung ist geplant, dass der Bericht zur Umsetzung des Massnahmenpakets im Juni 2025 dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach der zweiten Lesung im Landrat ist es dann am Urner Stimmvolk, Ende November 2025 über die einzelnen Gesetzesänderungen abzustimmen. Somit könnten die geänderten Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Reglemente sowie Leistungs- und Programmvereinbarungen) am 1. Januar 2026 in Kraft treten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]