Zürich (ots) – Keine Sozialversicherung ist so effektiv wie die Ergänzungsleistungen (EL). Die demografische Alterung stellt das EL-System allerdings vor eine finanzielle Belastungsprobe. Wer die soziale Sicherheit der Schwächsten weiterhin garantieren will, muss das System somit gründlich modernisieren. Es gilt, die Transparenz und Steuerbarkeit des Systems zu verbessern sowie Fehlanreize zu beseitigen.
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen explodieren: Innerhalb der letzten 10 Jahre stiegen die EL-Ausgaben um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist besorgniserregend. Denn das EL-System ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Sozialsystems: Ergänzungsleistungen unterstützen AHV- oder IV-Bezüger, die von ihrer Rente nicht leben können. Das System funktioniert also bedarfsorientiert – die Leistungen kommen denjenigen zugute, die es nötig haben. Wer die soziale Sicherheit der Schwächsten weiterhin garantieren will, muss das System somit fit für die Zukunft machen. Ohne Umbau sehen die EL nämlich düsteren Zeiten entgegen: Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen wachsen die EL-Ausgaben bei unveränderten Rahmenbedingungen bis 2020 demografiebedingt um eine weitere Milliarde auf 5,5 Milliarden Franken pro Jahr an.
Ziel muss es deshalb sein, das EL-System gründlich zu modernisieren, damit es für Bund und Kantone finanzierbar bleibt. So kann einerseits die Existenz der Schwächsten auch künftig gesichert werden. Andererseits entlastet ein modernes EL-System die beitragsfinanzierten Sozialversicherungen, die ebenfalls unter zunehmendem Druck stehen. Das wirkt sich positiv auf den Werkplatz Schweiz und die Beschäftigungslage aus, was wiederum die Ergänzungsleistungen stützt. Kommt hinzu, dass die trüben finanziellen Aussichten umso mehr einen Umbau des EL-Systems verlangen. Mit dem knapper werdenden Geld sollen diejenigen unterstützt werden, die effektiv darauf angewiesen sind.
Transparenz, Steuerbarkeit und positive Arbeitsanreize Zur Modernisierung des EL-Systems fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband folgende Anpassungen:
Das System muss transparenter und einfacher werden. Die Maxime muss lauten: «Wer zahlt, befiehlt.» Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Nötig ist deshalb die Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen.
Insbesondere bei den Ergänzungsleistungen zur IV müssen positive Arbeitsanreize gesetzt und negative Anreize beseitigt werden. Das heisst: beruflichen Wiedereinstieg fördern und Schwelleneffekte abbauen.
Weitere Massnahmen: u.a. Senkung der Vermögensfreibeträge, Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung, Entflechtung von individuellen Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen.
Es ist verfehlt, beim Umbau des EL-Systems einzelne Massnahmen vorzuziehen. Noch 2012 bekannte sich der Bundesrat zu einer ganzheitlichen Betrachtung im Rahmen der EL-Reform. Leider ist er mittlerweile davon abgerückt, indem er isoliert die anrechenbaren Mietzinsmaxima erhöhen will. Zudem will er gemäss seinen Richtungsentscheiden zur Reform vom 25. Juni 2014 die Frage der Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen offenbar doch nicht angehen. Just darin liegt aber der entscheidende Reformbedarf. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet nun vom Bundesrat, dass er in seiner angekündigten Vernehmlassungsvorlage alle nötigen Reformpunkte aufgreift – im Interesse eines zukunftsfähigen EL-Systems.[content_block id=29782 slug=ena-banner]