An der Kantonsschule Willisau KSW ist in gewissen Räumen eine erhöhte Schadstoffbelastung gemessen worden. Da die Richtwerte teilweise überschritten werden, sind zur Verbesserung der Luftqualität Sofortmassnahmen eingeleitet worden. Zudem sind bauliche Anpassungen geplant. Eine akute Gesundheitsgefährdung besteht nicht.
Bei den gemessenen Schadstoffen handelt es sich um erhöhte Naphthalin- und Formaldehydkonzentrationen. Die zuständige Dienststelle Immobilien hat entsprechende Untersuchungen veranlasst und rasch Massnahmen getroffen. Bauliche Anpassungen im betroffenen Trakt sind bereits in Planung.
Bis die baulichen Massnahmen umgesetzt werden können, wird die Schadstoffkonzentration mit einem verbindlichen Lüftungsplan und mobilen Raumluftreinigungsgeräten minimiert. Die Raumluftreinigungsgeräte werden in den nächsten Wochen in Betrieb genommen. Mit diesen beiden Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Kantonsschule Willisau nicht einer übermässigen Belastung von Raumluftschadstoffen ausgesetzt sind, bis die definitiven Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Die Wirksamkeit dieser Sofortmassnahmen wird zudem mit Nachmessungen in den kommenden Wochen überprüft.
Elternbrief und Informationsanlass
Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler wurden mit einem Brief direkt über die Schadstoff-Belastung sowie die entsprechenden Massnahmen informiert. Für die Lehrpersonen und Mitarbeitenden der KSW ist ein interner Informationsanlass in den nächsten Tagen vorgesehen. An diesem Anlass werden u.a. sowohl Vertretungen der Dienststelle Immobilien wie auch der Schularzt der KSW anwesend sein und Fragen beantworten. Ist weiterer Informationsbedarf seitens der Eltern vorhanden, wird an der Schule ein zusätzlicher Anlass durchgeführt.
Naphthalin und Formaldehyd: Keine gültigen Grenzwerte in der Schweiz
An der Kantonsschule Willisau wurden Naphthalinkonzentrationen von bis zu 190 µg/m3 und Formaldehydkonzentrationen von bis zu 245 µg/m3 festgestellt.
Aktuell gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für diese beiden Raumluftschadstoffe. Entsprechend orientiert man sich bei der Beurteilung an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche für Naphthalin einen Richtwert II von 30 µg/m3 vorgeben. Ab diesem Wert besteht Handlungsbedarf. Im Vergleich dazu liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (SUVA) 1600-Mal höher.
Für Formaldehyd gibt es eine Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), welche besagt, dass ein Wert von 125 µg/m3 nicht überschritten werden darf. Der Arbeitsplatzgrenzwert bei Formaldehyd liegt bei 370 µg/m3. Sowohl bei den BAG- sowie WHO-Werten geht man von einer ständigen Exposition aus (also 24 Std. über das ganze Jahr).
Gesundheitliche Folgen
Unabhängig von den WHO- und BAG-Richtwerten gilt aus vorsorglichen Überlegungen: Je tiefer die Belastung, desto geringer ein mögliches Gesundheitsrisiko. Andererseits bedeutet eine Richtwertüberschreitung keine akute Gesundheitsgefährdung. Weitere Informationen betreffend gesundheitlicher Risiken:
Merkblatt Naphthalin
Information Formaldehyd BAG
WHO Leitlinien für Innenraumluftqualität[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]