Erneuerbar heizen: Vernehmlassung gestartet

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Staatskanzlei Luzern

Die Gebäude im Kanton Luzern sollen bis 2050 kein Treibhausgas mehr ausstoßen. Dieses Ziel verfolgen die Luzerner Regierung und der Kantonsrat mit dem Planungsbericht Klima und Energie. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf des kantonalen Energiegesetzes mit Fokus auf die fossilfreie Wärmeerzeugung in Gebäuden erfolgt ein nächster Schritt zur Zielerreichung. Im Zusammenhang mit weiteren Klimamassnahmen sollen zudem einzelne bestehende Regelungen im Gesetz aktualisiert oder neue Bestimmungen verankert werden. Die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs dauert bis am 31. Oktober 2025.

Gebäude verursachen rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der Schweiz und sind damit die zweitgrößten Produzenten nach dem Verkehr. Am meisten Energie brauchen Haushalte zum Heizen und für Warmwasser. Bereits über die Hälfte der Gebäude im Kanton Luzern wird erneuerbar beheizt ( Medienmitteilung vom 8. Mai 2025 ). Trotz dieser erfreulichen Zahl bleibt der Ersatz von noch fossil betriebenen Heizungen zentral, um die Klimaziele zu erreichen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des kantonalen Energiegesetzes geht der Regierungsrat an. Der Auftrag, die Regelungen im Kantonalen Energiegesetz (KEnG) konsequent auf eine fossilfreie Wärmeversorgung auszurichten, ergibt sich sowohl aus dem Planungsbericht Klima und Energie, als auch aus verschiedenen zusätzlichen Aufträgen des Kantonsrats. Der Regierungsrat gibt den Gesetzesentwurf vom 26. Juni bis 31. Oktober 2025 in der Genehmigung.

Stärkung der Versorgungssicherheit
Mit der Anpassung des kantonalen Energiegesetzes sollen fossile Heizungen nur noch im Ausnahmefall eingebaut und Neubauten grundsätzlich nur noch mit erneuerbaren Heizsystemen ausgerüstet werden können. Spätestens ab 2050 soll die Wärmeerzeugung in allen Gebäuden ohne Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen betrieben werden. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Bestimmungen des neuen Teilmoduls F «Wärmeerzeuger» der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen, das von der Konferenz Kantonaler Energiedirektorinnen und -direktoren im August 2024 als vorgezogenes Modul im Hinblick auf die neue Ausgabe 2025 der MuKEn verabschiedet wurde.

Die Gesetzesänderungen verringern schrittweise die Abhängigkeit von Importen von Erdgas und Erdöl, tragen zum Klimaschutz bei und stärken die Versorgungssicherheit. Dies ist auch vor dem Hintergrund des unsicheren geopolitischen Umfelds und der damit verbundenen möglichen Preisschwankungen bei fossilen Brennstoffen wichtig. Die Umsetzung von Gebäudesanierungen sowie der Bau und Betrieb erneuerbarer Heizsysteme führt zu einer entsprechenden Wertschöpfung im Kanton Luzern.

Energieplanung und Vorbildfunktion
Weiterer Anpassungsbedarf im kantonalen Energiegesetz besteht insbesondere in Bezug auf die Ziele und Grundsätze bei der kantonalen und kommunalen Energieplanung, bei der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und der Datenerhebung. Der Fokus bei diesen weiteren Anpassungen liegt dabei auf Themen, die zur Umsetzung bereit sind und bei denen kein Abstimmungsbedarf mit noch nicht vorliegenden übergeordneten Vorgaben besteht (zB weitere Module der MuKEn Ausgabe 2025, die erst im Entwurf vorliegen).

Gestaffelte Gesetzesänderungen
Wie bereits in der Botschaft B 17 zur ersten Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) ausgeführt, beschloss sich der Regierungsrat für ein gestaffeltes Vorgehen, um inhaltlich abgestimmte und möglichst breit abgestützte Entwürfe zu verschiedenen im Energiebereich erforderlichen Gesetzesanpassungen vorlegen zu können. Abstimmungsbedarf mit laufenden Aktivitäten auf gesamtschweizerischer Ebene bestand insbesondere bei der fossilfreien Wärmeerzeugung. Inzwischen wurden die nötigen Grundlagen diesbezüglich verabschiedet, sodass das zweite Paket zur Änderung des KEnG in die Vernehmlassung gegeben werden kann.

Erste Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie des kantonalen Energiegesetzes mit Fokus auf den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und der Stromversorgungssicherheit beschloss der Kantonsrat bereits im Frühjahr 2024. Die beiden Gesetzesänderungen sind seit 1. Januar bzw. 1. März 2025 in Kraft.

 


Strategiereferenz
Diese Maßnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Vernehmlassungen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement | lu.ch